Dieselskandal: Ex-Audi-Chef Stadler wird aus Haft entlassen
Der frühere Audi-Chef
Rupert Stadler, beruflicher Ziehsohn von Ferdinand Piech, kommt nach vier Monaten aus der Untersuchungshaft frei. "In dem Ermittlungsverfahren gegen Rupert St. wegen Verdacht des Betrugs hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen seit 18.Juni 2018 vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Zudem machte der Senat deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbesteht", teilte das Oberlandesgericht München am Dienstagvormittag in einer Aussendung mit. "Der Senat hält es jedoch für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dem Beschuldigten wird eine Kontaktenthaltung zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht." Nachsatz: "Zur Durchsetzung des Kontaktverbots hat der Beschuldigte eine Kaution zu hinterlegen."
Der Manager war im Juni im Dieselskandal verhaftet worden und musste das Unternehmen später verlassen. Stadler bestreitet alle Vorwürfe.
Die Vorgeschichte
Laut Staatsanwaltschaft München II ist Stadler dafür verantwortlich, dass Audi noch lange nach Bekanntwerden der Abgasaffäre Dieselfahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten in Europa verkauft hat. Der Topmanager, von dem sich die Audi-Mutter Volkswagen Anfang Oktober getrennt hatte, sitzt bereits seit Mitte Juni in U-Haft. Er soll versucht haben, Zeugen oder Beschuldigte zu beeinflussen.
Dem Bericht zufolge hatten Stadlers Verteidiger mit ihrer 20-seitigen Beschwerde, die bereits vom 11. Juli datiert, bisher keinen Erfolg. Nun liege die Sache beim Oberlandesgericht (OLG) München, das offenbar noch nicht entschieden habe.
Stadler soll demnach in einem abgehörten Telefonat erwogen haben, einen Beschäftigten beurlauben zu lassen, der möglicherweise mit Ermittlern kooperiert habe. Laut "SZ" gelangten Staatsanwaltschaft und Justiz zu der Einschätzung, dass eine Beurlaubung eines offenbar wichtigen Zeugen bei Audi Signalwirkung gehabt und die weitere Aufklärung der Affäre erschwert hätte. Dem widerspreche Stadlers Verteidigung in der Haftbeschwerde. Es seien gar keine arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den betreffenden Mitarbeiter ergriffen worden.
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