Dieselskandal: „Thermofenster“ sind rechtswidrig

Dieselskandal kommt VW teuer zu stehen
Generalanwalt am EuGH befeuert Sammelklagen mit einem brisanten Gutachten.

Europas Autobauer müssen sich jetzt ganz warm anziehen. Denn im Streit um mutmaßlich illegale Abschaltvorrichtungen („Thermofenster“) in Dieselfahrzeugen hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag sein Gutachten vorgelegt. Laut Generalanwalt sind diese Thermofenster „unionsrechtswidrig“ und ein solches Fahrzeug sei „nicht vertragsmäßig“.

„Der Generalanwalt ist zu hundert Prozent unserem Rechtsstandpunkt gefolgt. Fahrzeuge mit einem Thermofenster haben somit einen schweren Mangel“, sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER. „Wenn ein Thermofenster in ein Fahrzeug eingebaut ist, dann funktioniert die Abgasreinigung nur vier Monate im Jahr.“ In der übrigen Zeit fährt das Fahrzeug im „Schmutzmodus“.

Keine Reinigung

Denn Autobauer wie VW haben bzw. hatten in Diesel-Fahrzeugen die Abgasreinigung so eingestellt, dass diese bei einer Außentemperatur von weniger als 15 Grad Celsius und bei einer Außentemperatur von höher als 33 Grad Celsius sowie bei einer Höhe des Fahrbetriebs von mehr als 1.000 Metern ausgeschaltet wird. Außerhalb dieses Thermofensters wird die Abgasrückführrate linear auf null verringert, wodurch es zu einer Erhöhung der Stickstoffoxide-Emissionen über die zulässigen Grenzwerte kommt. Begründet wurde der Einsatz der Abschalteinrichtung von den Autobauern damit, dass sie zum Schutz des Motors benötigt werde.

Doch diese Darstellung lässt der Generalanwalt nicht gelten. Das Thermofenster schütze nicht den Motor, was zulässig wäre, sondern nur die Ventile und Kühler der Abgasrückführungssysteme sowie die Dieselpartikelfilter.

Starker Rückenwind

„Folgt der EuGH diesem Schlussantrag des Generalanwalts, bedeutet das auch Rückenwind für die 10.000 Kläger in unseren 16 Sammelklagen“, sagt Thomas Hirmke, Chefjurist der Vereins für Konsumenteninformation (VKI). „Denn dann gibt es ein weiteres Argument dafür, dass die Käufer zu viel für Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bezahlt haben.“

Außerdem drohe im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung der Fahrzeuge. Das würde für VW zu weiteren Milliardenzahlungen führen.

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