Dieselgate: VW muss Schadenersatz zahlen

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Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Montag den Entschädigungsanspruch eines Käufers.

Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal.

Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Mit dem Urteil ist für Zehntausende Dieselfahrer der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei.

Abgasskandal

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxidemissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte. Weltweit wurden über elf Millionen Fahrzeuge mit dieser Software verkauft.

Signalwirkung

Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

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