Diese Sanktionen drohen 3-G-Verweigerern im Job

Impfpass
Geldstrafen für Betriebe und Arbeitnehmer. Gehälter könnten gestrichen werden, fristlose Entlassungen wären nicht gerechtfertigt.

Die Regierung arbeitet an der Umsetzung einer 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Österreichische Arbeitnehmer sollen ab 1. November nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind, wenn sie im Beruf Kontakt mit anderen Menschen haben.

Bei einer Online-Umfrage des Jobportals karriere.at gaben sechs von zehn Beschäftigten an, dass an ihren Arbeitsplätzen bereits eine 3-G-Regel gilt. Wichtig ist die Frage aber nicht allen: Über 40 Prozent gaben an, dass sie "kein Problem" damit hätten, wenn eine 3-G-Regel nicht kontrolliert würde. Unsicher fühlt sich damit hingegen nur ein knappes Fünftel.

Während 55 Prozent der befragten Unternehmen eine gesetzliche Regelung befürworten wurden, gaben 45 Prozent an, dass 3-G in ihrem Betrieb "kein Thema" ist. Befragt wurden 1.300 Arbeitnehmer und 150 Unternehmen.

Sanktionen

Sobald die Verordnung in Kraft ist, dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mehr ohne 3-G-Nachweis an den Arbeitsplatz lassen, dann würden sie eine Verwaltungsübertretung begehen. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

Sofern Arbeitnehmer, die ihren 3-G-Status dem Arbeitgeber nicht nachweisen können, ihre Tätigkeit nicht im Homeoffice ausüben können, kann ihnen außerdem das Gehalt gestrichen werden, so die Rechtsmeinung von Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien laut Presse.

Eine sofortige Entlassung wäre demnach nicht gerechtfertigt, wohl aber eine Kündigung mit Frist - denn diese sei immer möglich, auch ohne Angabe von Gründen. Sollten Betroffene den Jobverlust wegen sozialer Härte anfechten, muss sich erst zeigen, wie die Gerichte die Situation bewerten.

Ein Pfleger aus Oberösterreich jedenfalls ging bis zum Höchstgericht, weil er sich weigerte, die in seinem Beruf vorgeschriebenen regelmäßigen Corona-Tests zu machen. Er wurde gekündigt, der Oberste Gerichtshof bestätigte dies als rechtskonform.

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