Die globale Mindeststeuer für Konzerne wird wischiwaschi
Nun also ist es fix. Die globale Mindeststeuer für global tätige Großkonzerne kommt. Sagt jedenfalls die internationale Politik. Zuletzt am vergangenen Wochenende beim Gipfel der Finanzminister der größten 20 Industrie- und Handelsnationen in Venedig. Doch so, wie es momentan aussieht, weist die Idee noch einige Lücken auf.
Der Plan
Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen künftig einen Mindeststeuersatz auf ihre Gewinne von 15 Prozent zahlen müssen. Gleichzeitig ist eine gerechtere Verteilung der Besteuerung vorgesehen, damit Firmen künftig nicht nur in ihrem Heimatland Steuern zahlen, sondern auch da, wo sie gute Geschäfte machen.
Diese Regelung betrifft Konzerne oder deren Geschäftsbereiche, die einen Mindestumsatz von 20 Milliarden Euro und einem Gewinn von zehn Prozent der Erlöse erzielen. Schätzungen zufolge sind von dieser Regel rund 100 Unternehmen weltweit betroffen, allen voran die großen amerikanischen Tech-Riesen Amazon, Apple, Google, Facebook und Microsoft.
Das Motiv
Der Grund für die geplante Reform: Bislang entscheidet jeder Staat selbst, wie hoch (und ob überhaupt, wie im Falle der Bahamas, wo für Unternehmen ein Steuersatz von null Prozent gilt) er Konzerne besteuert und welche Kriterien dafür gelten. Deshalb liefern sich viele Länder einen Unterbietungswettbewerb, um Firmen anzulocken. Damit soll nun Schluss sein.
131 Staaten haben sich unter dem OECD-Dach auf die Reform verständigt. Bis Oktober sollen die Details stehen. 2023 soll sie in Kraft treten.
Die Tricks
Aushebeln will man damit vor allem den – übrigens legalen - Steuertrick mit den Lizenzgebühren. Beispiel: Die Tochtergesellschaft eines internationalen Multis in Österreich macht eigentlich gute Gewinne. Aber hier beträgt allein die Körperschaftssteuer 25 Prozent. In Irland sind nur 12,5 Prozent fällig. In Irland hat der Multi auch eine Firma installiert und dort alle Rechte und alles Knowhow geparkt.
Die irische Schwester verrechnet der österreichischen daher hohe Lizenzgebühren. Für Marken- und Namensrechte. Oder für organisatorisches und technisches Knowhow. Das minimiert den Gewinn der österreichischen Firma gewaltig. Beliebt sind auch konzerninterne Kreditvergaben. Das ist ebenfalls legal. Hier borgt die irische Schwester der österreichischen Geld. Die Raten- und Zinszahlungen reduzieren den Gewinn ebenfalls.
Die Lösung
Deshalb soll der Gewinn des Multis nach einem Verteilungsschlüssel in den jeweiligen Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist, nun gerecht zugeteilt werden. Klingt kompliziert. Und ist es auch. Details dazu sind auch noch völlig offen. Schätzungen, wonach Österreich durch die Reform ein paar hundert Millionen jährlich einnehmen wird, sind eben nichts weiter als Daumen mal Pi.
Details fehlen aber überhaupt auch generell. Die Schweizer Regierung bringt es in einer Aussendung auf den Punkt: "Die zentrale Frage einer klar definierten Bemessungsgrundlage ist weiter ungeklärt." Damit stelle sich die Frage: "15 Prozent Mindeststeuer wovon?"
Doch zunächst einmal müssen sich 131 Staaten überhaupt auf eine gemeinsame Definition des Begriffs Gewinn einigen. Viel Spaß dabei.
Der Widerstand
Außerdem: Es gibt Widerstand. Zu den "Verweigerern" gehören neben den Karibikstaaten Barbados und St. Vincent auch die EU-Länder Irland, Estland, Ungarn und Zypern. Logisch: deren volkswirtschaftliches Modell beruht auf niedrige Unternehmenssteuern, mit denen sie Großkonzerne ins Land locken wollen.
Aus irischer Sicht ist der Vorschlag einer globalen Mindeststeuer ein Angriff auf die irische Souveränität; schließlich sei es das vornehmste Recht eines Staates, seine Steuersätze selbst festzulegen. Der derzeitige Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent gilt in Irland als Garant des wirtschaftlichen Erfolgs. Vor allem die großen Internetkonzerne Facebook und Apple haben ihre Europa-Zentralen aus diesem Grund in dem Land angesiedelt und dort viele Tausend Arbeitsplätze geschaffen.
Auch die Niederlande, Luxemburg und Ungarn würde die Steuerreform laut Experten hart treffen. Das riecht nach Kompromissen, die am Ende zu einer Verschleierung führen werden.
Die Ausnahmen
Ausnahmen gibt es übrigens schon jetzt. So wird die britische Finanzindustrie aller Voraussicht nach von der Mindeststeuer befreit bleiben, weil sie durch den Brexit und den damit verbundenen Regelungen bereits hart belastet sei.
Auch China bekommt ein Sonderrecht. Investitionsanreize für den Aufbau von Produktionsstätten oder die Anschaffung von Maschinen fallen nicht unter die Steuerreform. Solche Extrawürste verwässern die Refirm schon zu Beginn. Weitere werden folgen.
Insbesondere bei der Bemessungsgrundlage, also auf welchen Gewinn die Steuer konkret gezahlt wird, könnte noch herumgeschraubt werden. Denkbar wäre etwa, dass es Ausnahmen für geistiges Eigentum gibt oder Gewinne begünstigt werden, solange sie im Unternehmen bleiben, wie es in Estland der Fall ist.
Auch die Größengrenzen für Unternehmen wie etwa die 20-Milliarden-Euro-Umsatzschwelle, ab der die Steuer greift, könnten Gestaltungsspielraum bieten. Konzerne könnten sich etwa in kleinere Einheiten aufteilen.
Die "Schlitzohren"
Und dann ist da noch etwas. Denn zu der Mindeststeuer von 15 Prozent haben sich auch so Länder wie wie Monaco, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bahamas, Belize, die British Virgin Islands, Cayman Islands und Guernsey verständigt.
Meinen die das ernst? Blicken wir dazu in die die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai und Abu Dhabi sind die beiden bekanntesten Emirate). Die Emirate bieten internationalen Unternehmen schon jetzt dutzende Freihandelszonen innerhalb ihres Staatsgebiets an. In Freihandelszonen können Unternehmen Waren ohne Zollgebühren oder Einfuhrabgaben sowie oft auch ohne Steuern bewegen.
Und sie können in einer Freihandelszone importierte Waren weiterverarbeiten und anschließend wieder exportieren, ohne Steuern oder Zölle in dem Land zahlen zu müssen, in dem sich diese Zone befindet. Das Emirat Dubai könnte also sagen: Wir halten uns innerhalb unseres Emirats an die Mindeststeuer.
Aber was bei uns in der Freihandelszone in der Wüste nebenan geschieht, das ist nicht unsere Sache. Die Freihandelszonen in Dubai werben aktiv übrigens mit null Prozent Unternehmenssteuer. Fazit: Man müsste alle Freihandelszonen dieser Welt in die Reform einbinden. Dann wären sie aber keine Freihandelszone mehr.
Die Mehreinnahmen durch die Reform sollen je nach Schätzung so zwischen 85 und 150 Milliarden Euro liegen. Das ist nicht einmal die Hälfte des österreichischen BIP von 2019 (rund 400 Milliarden). Am Ende wird wohl nur eine Wischiwaschi-Lösung herauskommen, bei der die Einahmen weltweit vielleicht dann niedriger sind als der zusätzliche Verwaltungsaufwand.
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