Deutschland lockt junge Fachkräfte: Was die "Chancenkarte" kann

Deutschland lockt junge Fachkräfte: Was die "Chancenkarte" kann
Arbeitsmarkthürden für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden gelockert. Vorbild ist Kanada – und Österreich.

Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug: Das sind die wichtigsten Kriterien eines Punktesystems, nach dem künftig entschieden wird, wer aus dem Nicht-EU-Ausland zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf. 2023 wird dafür eine so genannte „Chancenkarte“ für den Arbeitsmarktzugang eingeführt, die der österreichischen „Rotweißrot-Karte“ ähnelt.

Vorbild ist das Einwanderungsland Kanada. Die deutsche Ampel-Regierung bringt dazu heute, Mittwoch, einen Entwurf ins Bundeskabinett ein, die entsprechenden Gesetze sollen im ersten Quartal 2023 verabschiedet werden.

Die Kernpunkte der Regelung: Ähnlich wie in Österreich sollen Drittstaaten-Angehörige als Schlüsselkräfte, Arbeitskräfte in Mangelberufen, besonders Hochqualifizierte sowie Studierende und Uni-Absolventen rascher einen Arbeitsmarktzugang erhalten. Dafür müssen sie anhand unterschiedlicher Kriterien eine bestimmte Punkteanzahl erreichen. Noch sind einzelne Details noch nicht bekannt, aber die geplante deutsche Regelung geht in einigen Punkten über die österreichische hinaus. Ein Überblick:

- Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss vorweisen kann, erfüllt sofort die Bedingungen der Chancenkarte und darf zur Arbeitssuche ins Land einreisen. Ansonsten müssen drei von vier Qualifikationskriterien-Kriterien erfüllt werden. In Österreich dürfen Drittstaaten-Angehörige bis zu sechs Monate für ein Projekt ins Land kommen. Auch für Uni-Absolventen, Stammsaisonniers oder Start-up-Gründer gibt es wesentliche Erleichterungen.

- Sprachkenntnisse: Eine der größten Hürden sind die Sprachkenntnisse. Ob diese für die Arbeit ausreichen, soll in Deutschland künftig der Arbeitgeber entscheiden. Österreich hat die Sprach-Hürde erst kürzlich etwas gesenkt: Sofern im Unternehmen Englisch gesprochen wird, was bei global tätigen Konzernen häufig der Fall ist, müssen keine Deutschkenntnisse mehr nachgewiesen werden.

- Altersgrenze: Deutschland plant eine Altersgrenze für die Chancenkarte von 35 Jahren. In Österreich gibt es keine Altersgrenze, jedoch zählt das Alter für die Punktevergabe. Je jünger, desto mehr Punkte.

- Mindestgehalt: Beide Länder sehen Mindesteinkommen vor, die in Deutschland jedoch etwas geringer angesetzt sind und Abweichungen nach unten ermöglichen. In Österreich wurde die Schwelle heuer von 60 auf 50 Prozent der heimischen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage herabgesetzt. Das sind für heuer 2.835 Euro.

- Studierende: In Deutschland und Österreich können Studierende nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Uni-Absolventen können ihren Aufenthalt zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung verlängern.

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