Konto und Karten
Sobald die Bank vom Tod informiert wurde, werden Einzelkonten von Verstorbenen automatisch gesperrt. Eventuell bestehende Zeichnungsberechtigungen und Zahlungsaufträge erlöschen automatisch. Behebungen nach dem Tod sind nicht mehr möglich. Den Tag des Todes kann das Geldinstitut der Abschrift der Sterbeurkunde entnehmen. Wenn der/die Hinterbliebene kein eigenes Konto besitzt, sollte ein eigenes eröffnet werden. Zahlungsaufträge, etwa für Miete, Energie, Haushaltsversicherung oder anderes, müssen neu beauftragt werden. Wichtig ist daher auch, sich einen Überblick über die laufenden Zahlungen zu machen, um dringende Zahlungen weiter durchführen zu können. Bei Gemeinschaftskonten kann weiter über das Konto verfügt werden.
Versicherungen
Polizzen von Lebensversicherungen, in denen der Hinterbliebene als bezugsberechtigt genannt ist, sollten umgehend zur Versicherungsgesellschaft gebracht werden. Ein Ableben durch Unfall ist unverzüglich an den Unfallversicherer des Verstorbenen zu melden.
Sparbücher
Namenssparbücher werden nach dem Tod des Kontoinhabers automatisch gesperrt und dem zuständigen Notar bekannt gegeben. Das gilt auch für Namenssparbücher mit mehreren Inhabern. Über die Nachlasszugehörigkeit wird im Verlassenschaftsverfahren entschieden. Losungswortsparbücher werden nur dann dem zuständigen Notar bekannt gegeben, wenn dieser die Zugehörigkeit zum Nachlass bestätigt.
Kredit
Für alle, die an einem laufenden Kredit beteiligt sind, gilt: Die Höhe des Kredites und eine eventuelle Deckung durch eine Risiko-Ablebensversicherung klären. Eine allfällige Tilgung durch die Erben wird in der Verlassenschaft geregelt.
Safe
Im Todesfall des Inhabers eines Einzelsafes erlöschen sämtliche Zutrittsrechte. In diesem Fall sollte der Safeschlüssel zur Notariatskanzlei gebracht werden, bei der die Verlassenschaft abgewickelt wird.
Bausparvertrag
Hinterbliebene sollten eine Kopie der Sterbeurkunde (Abschrift aus dem Sterbebuch) an die Bausparkasse schicken, damit die Verlassenschaft vorgemerkt werden kann.
Wertpapierdepot
Einzeldepots werden nach dem Tod des Kontoinhabers gesperrt. Sollten darauf Zeichnungsrechte eingerichtet sein, erlöschen diese. Der Zugriff durch Erben wird in der Verlassenschaft geregelt.
Kommentare