Finanzminister verkündet weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

Finanzminister verkündet weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Fixkostenzuschuss: Antrag schon bei Umsatzeinbußen ab 30 Prozent möglich. Weitere Details zur Liquiditätssicherung von Betrieben präsentiert.

Um die Liquidität der durch die Corona-Krise besonders betroffenen Unternehmen zu sichern, hat die Regierung weitere Hilfsmaßnahmen auf Schiene gebracht. Wie Finanzminister Gernot Blümel am Montag in einer Pressekonferenz verkündete, wird der so genannte "Fixkostenzuschuss" bei Corona-bedingten Umsatzausfällen um weitere sechs Monate verlängert und neu adaptiert. So reicht für einen Antrag auf den Zuschuss bereits ein Umsatzentgang von 30 Prozent aus, bisher waren 40 Prozent nötig. 

Blümel erklärt Unternehmenshilfen

In gesetzliche Begutachtung geschickt wurde die Möglichkeit eines "Verlustrücktrages" - ein Verlust von 2020 wird mit einem Gewinn 2019 gegengerechnet - sowie Änderungen bei der steuerlichen "Gewinnglättung". Diese ermöglicht es, dass heuer gestundete Steuern nicht vollständig bezahlt werden müssen. In Summe sollen die Liquiditätsspritzen bis zu 5 Mrd. Euro  an Entlastung für die Unternehmen bringen. 

Fixkostenzuschuss neu

Beim Fixkostenzuschuss ersetzt die Regierung über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der Fixkosten wie Strom oder Miete, aber auch Kosten für verderbliche oder saisonale Ware, die nicht mehr verkauft werden kann. Voraussetzung bei Mode ist, dass diese mindestens 50 Prozent ihres Wertes verliert.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Umsatzausfalles im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Bisher musste dieser mindestens 40 Prozent betragen, um 25 Prozent der Kosten ersetzt zu bekommen. In der Neuauflage, die im September startet, kann der Bonus schon ab 30 Prozent beantragt werden.

Attraktiver für Kleinbetriebe

Blümel will den Fixkostenzuschuss für Kleinbetriebe attraktiver machen. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro.  "Um unsere Betriebe winterfest zu machen, werden wir die Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppeln, die Voraussetzungen für die Förderung nach unten drehen und gleichzeitig die bezuschussbaren Fixkosten massiv ausweiten", so Blümel.

Damit könnten Unternehmen mit weniger Aufwand bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen. So wollen wir vor allem langfristig betroffenen Unternehmen helfen“, erklärte der Finanzminister.

Verlustrücktrag

Bereits angekündigt und nun in Begutachtung geschickt wurde die Möglichkeit des Verlustrücktrages. Damit können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018, rückgetragen werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt. Der Verlustrücktrag soll bereits ab Mitte September mittels eigenem Formular über FinanzOnline beantragt werden können. Laut Blümel wurden den Unternehmen bisher rund 6,4 Mrd. Euro an Steuern gestundet. 

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