Fixkostenzuschuss auch für nicht verkaufte Mode

Geschlossene Geschäfte während der COVID-19-Pandemie in der Wiener Innenstadt
Handelsvertreter erfreut über Regelung zu saisonaler Ware. Anträge sind ab 19. August möglich.

Mehr Steuergeld für Modehändler: Der Fixkostenzuschuss gilt auch für saisonale Ware, die wegen der Coronakrise nicht mehr oder nur mehr schwer verkauft werden kann. Ab 19. August können Anträge gestellt werden.

Der WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik, der sich dies gewünscht hat, ist erfreut ob der Präzisierung der Richtlinien durch das Finanzministerium.Beim Fixkostenzuschuss ersetzt die Regierung neben Strom und Miete auch Kosten für verderbliche Ware - und eben auch für saisonale Ware wie Mode.

Voraussetzung ist, dass die Ware aufgrund der Coronakrise mindestens 50 Prozent ihres Werts verliert, wie es in den Richtlinien des Ministeriums heißt.

"Saisonale Ware bezeichnet eine Ware, die im Zuge eines immer wiederkehrenden Zeitabschnitts eines Jahres besonders nachgefragt wird." Je nach Umsatzentgang bekommen Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Fixkosten vom Staat.

Bei der ersten Fixkostenzuschuss-Tranche bis 18. August ist der Wertverlust saisonaler Ware noch nicht zu berücksichtigen, aber dann bei der zweiten Tranche ab 19. August - sofern dieser schon nachgewiesen werden kann.

Klarstellung "zum richtigen Zeitpunkt"

"Die Klarstellung kommt zum richtigen Zeitpunkt, weil die Unternehmen neben sonstigen Zahlungsverpflichtungen demnächst auch die Rechnungen für die kommende Winterware zu begleichen haben", so der neue Handelsobmann der Wirtschaftskammer und Modehändler Trefelik in einer Aussendung.

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