Corona-Regeln: Jetzt passen nur noch halb so viele in den Bus
Mit der siebenköpfigen Freundes- und Rad-Runde einen VW-Bus mieten und ein paar Tage gemeinsam ins Grüne fahren – das war schon einmal einfacher. Diese Erfahrung hat gerade eine Reisegruppe gemacht, die bei Wilhelm Böhm, Chef von Elite Tours, vorstellig wurde.
Der Grund ist die sogenannte 50-Prozent-Regel, die für große und kleine Busse gleichermaßen gilt. Laut dieser dürfen in Bussen coronabedingt nur zwei Personen pro Sitzreihe mitfahren. Heißt im konkreten Fall der sieben Freunde, dass sie nicht mehr in den VW-Bus mit 9 Plätzen plus Fahrer passen.
„Es dürfen nur fünf mitfahren, für die anderen braucht man ein zweites Fahrzeug“, ärgert sich der Busunternehmer. Ein Auge zudrücken könne er nicht. Schließlich sei er mit seinem Unternehmen und seinem Fahrer für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Und wenn man als Kunde das Steuer selbst übernimmt? Dann kann es passieren, dass man angehalten und abgestraft wird, sagt Böhm.
Anzeigepflicht
Auch bei organisierten Busreisen fühlt sich manch Busunternehmer von der Bürokratie gefrotzelt. Grund dafür sind diverse Anzeige- bzw. Registrierungspflichten für jeden Programmpunkt, bei dem die Gruppe den Bus verlässt. Am Beispiel eines Tagesausflugs zu einem Tierpark, plus Spaziergang ein paar Ortschaften weiter und einer Besichtigung wiederum ein paar Ortschaften weiter: „Hier müssen wir bei drei verschiedenen Bezirksbehörden unsere Gruppen anmelden“, sagt Böhm. Abgesehen davon würde ein Spaziergang zu einem Aussichtspunkt den Veranstalter vor ein ganz spezielles Problem stellen: „Wir müssen in das Formular eine Adresse eintragen, aber am Waldweg gibt es keine Adresse. Schon gar keine, die Google findet und die damit vom elektronischen Meldesystem akzeptiert wird“, ärgert sich der Unternehmer über „den Firlefanz, den sich die Behörden ausgedacht haben“.
Außerdem erhalte man laut Böhm unterschiedliche Auskünfte, wer was anzuzeigen habe. Bei den Online-Formularen könne man obendrein nur eine Veranstaltung anzeigen, also nicht mehrere Programmpunkte auf einmal melden. Böhm: „Auf telefonische Nachfrage wurden wir angewiesen, die weiteren Programmpunkte per eMail an die zuständige Stelle nachzureichen.“ Also noch mehr bürokratischer Aufwand. Und das bei halber Busauslastung (50-Prozent-Regelung). Wie man da noch von einem Geschäft reden könne, sei ihm ein Rätsel, hofft der Unternehmer, das sich die Regeln schnell ändern.
Flixbus ist was anderes
„In Flugzeugen oder den Öffis gelten keine Mindestabstände, bei uns schon. Und das, obwohl wir unser Gäste registrieren“, ärgert sich auch Claudia Pich vom Busunternehmen Blaguss. So nimmt Flixbus ab 28. Mai wieder die Strecke Wien – Graz auf. „Dank umfangreicher Hygienemaßnahmen können die Fahrgäste guten Gewissens einsteigen“, teilt das Plattform-Unternehmen Flixbus mit. Wer jetzt glaubt, dass ihm – quasi als eine positive Nebenerscheinung der Pandemie – ein freier Sitzplatz neben sich sicher ist, irrt aber gewaltig. In den Fernbussen gilt die 50-Prozent-Regel nämlich nicht. Denn es handelt sich um einen Linienbus, für den die gleichen Regeln wie für die Öffis gelten (FFP2-Maskenpflicht – wie übrigens auch bei Gruppenreisen mit dem Bus). „Na hoffentlich kann das Virus unterscheiden, ob es sich in einem öffentlichen Bus oder in einem gecharterten Bus befindet“, ätzt die Blaguss-Sprecherin ob der unterschiedlichen Regelungen.
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