Corona-Hilfen: Wohin die 50 Milliarden Euro fließen

Corona-Hilfen: Wohin die 50 Milliarden Euro fließen
WIFO-Aufschlüsselung: Größte Posten sind Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss. Hilfen bisher höchst unterschiedlich ausgeschöpft.

Die Regierung hat zur Abfederung der Corona-Krise für 2020 und 2021 Sofort-Hilfsmaßnahmen im Umfang von 49,6 Mrd. Euro - das sind 12,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - gesetzt. Dazu kommen 11,6 Mrd. für konjunkturbelebende Maßnahmen wie Das WIFO hat nun eine Aufstellung veröffentlicht, wohin das Geld genau fließt. 

Der größte Posten ist die Kurzarbeit mit 13,5 Mrd. Euro, gefolgt vom Fixkostenzuschuss mit 12 Mrd. Euro, den COFAG- Garantien und -Haftungen mit 8 Mrd. Euro, den Gemeindehilfen mit knapp drei Mrd. und dem Härtefallfonds für Selbstständige mit zwei Mrd. Euro. Weitere zwei Mrd. Euro fließen in sonstige krisenbedingte Mehrausgaben der Ressorts, etwa für den Familienhärtefonds oder Gesundheitsausgaben. 

Covid-19-Hilfsfonds

Unter dem Dach des Covid-19-Hilfsfonds versammeln sich erstens der Fixkostenzuschuss I und II sowie der Umsatzersatz für die während des zweiten Lockdowns ab Anfang November 2020 behördlich geschlossenen Unternehmen mit einem Rahmen von insgesamt 12 Mrd. Euro. Zweitens gehören zum COVID-19-Hilfsfonds die von der COFAG verwalteten Garantien und Haftungen für Unternehmenskredite mit einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 8 Mrd., wovon allerdings nur ein geringerer Teil auch schlagend werden und zu tatsächlichen Auszahlungen führen dürfte.

Stundungen und Steuern

Für die Herabsetzung und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehmen wurde ein Rahmen von zehn Mrd. definiert. Dabei handelt es sich eher um eine zeitliche Verschiebung von Einnahmen denn um endgültige Ausfälle, sofern die betreffenden Steuern und Abgaben nicht endgültig uneinbringlich sind.

Hinzu kommen kleinere steuerliche Maßnahmen, die allerdings nur zu geringfügigen Einnahmenausfällen führen. Weitere Hilfsmaßnahmen im Ausmaß von insgesamt sieben Mrd. beinhalten das NPO-Paket mit einer Mrd., Hilfen für die Gemeinden in Höhe von 2,95 Mrd. Euro, Haftungen und Garantien unter dem Dach der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) im Ausmaß von drei Mrd. und den Unterstützungsfonds für Künstler mit 0,11 Mrd. Euro.

Unterschiedliche Ausschöpfung

Die einzelnen COVID-19-Hilfsmaßnahmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschiedlich ausgeschöpft. Am höchsten ist die Inanspruchnahme bei Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen mit Ausschöpfungsgraden von 64 bzw. 60 Prozent. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bei einem Rahmen von 12 Mrd. (2020) bzw. 13,5 Mrd. (einschließlich 2021) bisher Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfungsgrad beträgt also knapp 40 Prozent.

Im Rahmen des Fixkostenzuschusses I und II wurden aufgrund des bis August 2021 reichenden Beantragungszeitraums bisher erst gut 0,4 Mrd. Euro ausgezahlt. Der ab Mitte November 2020 ausgeschüttete Umsatzersatz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlungsvolumen von immerhin 1,473 Mrd. Euro. Das Gemeindeinvestitionsprogramm wurde bisher erst zu knapp 21 Prozent ausgeschöpft und damit nur wenig genutzt. Dies liegt nicht nur am Beantragungszeitraum der Förderung, der sich bis Ende 2021 erstreckt, sondern auch daran, dass der Zuschuss des Bundes aus eigenen Gemeindemitteln aufgestockt werden muss, was einer Reihe von Gemeinden aufgrund krisenbedingter finanzieller Engpässe schwerfallen dürfte. 

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