Denn zumindest vorerst sieht Wolfgang Peschorn, der den Gesetzestext während der Bankenkrise 2009 maßgeblich schrieb und daher im Detail kennt, keine Rechtsgrundlagen für Klagen gegen die Republik. „Eine Haftung setzt voraus, dass es ein diesbezügliches Gesetz gibt, die diese vorschreibt.“ Auch in Deutschland gebe es keine Haftung für ein „behauptetes Fehlverhalten“ der Aufsicht. In Österreich sei dafür ja zuletzt die Einlagensicherung ausgeweitet worden. Diese funktioniere perfekt.
Die Aussagen von Peschorn tun den Plänen des Landes Burgenland für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik keinen Abbruch. Denn das Burgenland, so dessen Anwalt Johannes Zink, lese den § 3 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes „grundlegend anders“ als der Präsident der Finanzprokuratur. Sprich: Man sehe sehr wohl eine Haftung für die Tätigkeit der FMA. Dort stehe nicht, dass die Republik Kunden gegenüber nicht hafte.
Die Bankenaufsicht bestehe nicht nur aus der FMA, sondern dazu gehöre auch die Nationalbank, sieht Zink ein „Tandem“ am Werk, das „gravierend versagt hat, das traue ich mir so zu sagen“. Und damit sei man offenbar nicht allein, wie bereits eingebrachte oder angekündigte weitere Amtshaftungsklagen von Rechtsanwälten belegen würden. Und zudem sei die Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes erst 2008 erfolgt – Commerzialbank-Vorstand Martin Pucher habe aber Ermittlern gegenüber eingestanden, dass die Bank bereits im Jahr 2000 konkursreif gewesen sei.
„Warum haben FMA und Nationalbank die Tricksereien in der Bank nicht gesehen?“, sieht Zink beide Aufsichtsorgane in der Verantwortung. Die Landestöchter Energie Burgenland (5 Millionen Euro) und das Regionalmanagement Burgenland (1,4 Millionen Euro) hatten Geld bei der Commerzialbank und gehören damit zu den Geschädigten, daraus leite sich die geplante Amtshaftungsklage des Landes ab.
Das Argument, dass Bankgründer Martin Pucher mit krimineller Energie schon weit vor dem Jahr 2008 am Werken war, wäre allerdings nur dann schlagend, wenn die Energie Burgenland beispielsweise 2005 (also noch bevor das neue Gesetz in Kraft trat) die fünf Millionen Euro eingezahlt hätte und es seitdem keine Kontobewegungen gegeben hätte. „Die letzte Veranlagung ist entscheidend“, heißt es aus der Finanzprokuratur.
Zur Frage, wann die Amtshaftungsklage des Landes eingebracht wird, wollte sich Zink noch nicht festlegen. Inhaltlich baut das Land für seine Klage auf den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf, so der Anwalt. Wann diese abgeschlossen sind, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen.
Burgenlands Landeschef hatte vor drei Wochen eine Klage gegen die Republik mit der Begründung angekündigt, Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung hätten in dieser Causa „nicht funktioniert“. Zur Untermauerung dieser Behauptung verwies er darauf, dass die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nach einer Anzeige der Finanzmarktaufsicht gegen die Bank im Jahr 2015 das Verfahren eingestellt habe, ohne Ermittlungen einzuleiten. Doskozil: „Da muss man die Frage stellen: Warum ist das passiert? Warum hat man sich die Causa nicht besser angeschaut?“
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