Causa Meinl: Zweiter Gutachter gefordert
Im Ermittlungsverfahren um den Anlage-Skandal Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bank platzt eine weitere Bombe. Gutachter Martin Geyer, der seit Oktober 2011 den mutmaßlichen Wirtschaftskrimi um fragwürdige Wertpapier-Rückkäufe durchleuchtet, hat die Staatsanwaltschaft Wien aufgefordert, einen zweiten Sachverständigen zu bestellen. Der Grund: Die neuen Berge an beschlagnahmten Unterlagen sind von ihm nicht mehr zu bewältigen.
„Die im Rahmen einer Hausdurchsuchung (bei der Meinl Bank) im vergangenen November sichergestellten Daten wurden versiegelt. Nun wurde mir vom Oberlandesgericht Wien mitgeteilt, dass die Hausdurchsuchung rechtmäßig war und folglich mit der Freigabe der Daten zu rechnen ist“, teilte Geyer vor wenigen Tagen in einem dreiseitigen Schreiben der Anklagebehörde mit. „Ich muss noch einmal dringlich darauf hinweisen, dass die Auswertungen des enormen Datenvolumens zu den aufgetragenen Fragestellungen von meinem Team und mir in vertretbarer Zeit nicht zu bewerkstelligen sein wird.“
Geyer „regt daher an, dass der Zustand vom Oktober 2011, dass die Aufgabenbereiche von zwei Sachverständigen aus zeitökonomischen Gründen bearbeitet werden, wieder hergestellt wird.“ Denn: Der Finanzexperte Geyer hat den „Meinl-Job“ damals nur übernommen, weil er – neben dem Grazer Experten Fritz Kleiner – als zweiter Gutachter bestellt wurde. Der Gutachtens-Auftrag wurde von der Staatsanwaltschaft auf beide aufgeteilt.
Kleiners Abgang
Doch Ende 2011 kam Kleiner der Staatsanwaltschaft abhanden. Es gab offenbar unüberbrückbare Auffassungsunterschiede, Kleiner fühlte sich auch schlecht behandelt. Der Grazer streitet jetzt vor Gericht mit der Justiz wegen seiner offenen Honorare. In der Zwischenzeit wurde der gesamte Gutachtensauftrag im Fall Meinl Geyer übertragen. Da eine Vielzahl grundlegender Unterlagen im Akt fehlte, und lange nicht klar war, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt an diese Meinl-Papiere herankommen wird, wurde bisher kein Ersatz für Kleiner gesucht. Laut Geyers Schreiben, das unter der Ordnungsnummer 4446 im Strafakt liegt, ist eine Verstärkung auf Gutachterseite jetzt unumgänglich.
Andernfalls, befürchten auch Justiz-Insider, könnte sich das Strafverfahren, das bereits seit fünf Jahren anhängig ist, weiter in die Länge ziehen.
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