Meinl Bank muss Investoren entschädigen

Meinl Bank, Julius Meinl
Das Oberlandesgericht urteilt, dass die Bank den Sportwettenfirma Starbet entschädigen machen.

Eigentlich sollte der österreichische Sportwetten-Anbieter Starbet „eine wichtige Position im Glücksspielmarkt in Deutschland“ übernehmen, 100 Gaming-Shops nach dem Vorbild der Admiral-Sportwettcafes aufmachen und mit dem TV-Sender RTL als Partner sogar dem Internet-Wettanbieter bwin die Kunden abluchsen. Ziel war ein fulminanter Börsengang im Juli 2006. Für das Jahr 2010 war ein Umsatz von einer Milliarde Euro geplant.

Doch das Geschäftsmodell des Wiener Risikokapital-Experten Michael Tojner (Global Equity Partners) entpuppte sich als grandioser Flop. Schon 2006 stoppten deutsche Gerichte die TV-Bewerbung von Starbet durch RTL und mit der Wettlizenz aus DDR-Zeiten gab es Probleme. Die von Tojner erhoffte Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes fand nicht statt. Der Businessplan war Makulatur, die Börsenpläne geplatzt. Starbet baute monatlich eine Million Euro Verlust – zum Leidwesen der Anleger. Denn: Tojners Venture Group MF AG hatte fast 20 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt – die Hälfte über die Meinl Bank.

Vor Kurzem hat Starbet-Investor Wolfgang M. über seinen Anwalt Ingo Kapsch beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die Meinl Bank eingebracht. Er will 50.000 Euro zurück und wirft der Bank vor, dass sie ihn über die tatsächliche wirtschaftliche Lage von Starbet in Irrtum geführt und ihre Aufklärungspflichten verletzt habe. So soll ihm die Bank, die um zehn Millionen Euro Starbet-Aktien zum Weiterverkauf angeschafft hatte, u. a. verschwiegen haben, dass sie 50 Cent pro Aktie mitschneidet. Die Chancen auf Erfolg vor Gericht stehen nicht schlecht. Vom Oberlandesgericht Wien hat die Meinl Bank heuer bereits zwei saftige Urteile ausgefasst. Das jüngste OLG-Urteil (3R 100/12s) vom Februar ist bereits rechtskräftig. Die Bank musste zwei Anlegern eine Million Euro bzw. 81.800 Euro zurückzahlen.

„Das OLG hat sich bereits in mehreren Entscheidungen mit dem Investitionsmodell und den von der Meinl Bank an den Tag gelegten Verhalten befasst“, heißt es im OLG-Urteil. „Den Klagen sämtlicher Anleger wurde in diesen Verfahren teils aus dem Rechtsgrund Schadenersatz, teils wegen arglistiger Irreführung stattgegeben.“

Vorwurf bestritten

„Die Starbet war ein sehr risikoreich definiertes Investment in ein Start-up-Unternehmen“, kontert die Meinl Bank. „Dieses Investment wurde an durchaus erfahrene, risikobewusste Anleger verkauft, die bereits mit Bet- andWin (Bwin) Geld verdient hatten.“ Nachsatz: „Vor diesem Hintergrund ist jedweder Täuschungsvorwurf gegen die Bank absurd und wird strikt zurückgewiesen.“

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