Causa Hypo: Kampf um Richter

APA3401789-2 - 11012011 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Richter Christian Liebhauser vor Prozessbeginn gegen den früheren AvW Vorstandschef Wolfgang Auer-Welsbach am Dienstag, 06. Juli 2010, im Schwurgerichtssaal des Landesgericht Klagenfurt. Der ehemalige Boss des 2008 zusammengebrochenen Firmenkonglomerat AvW muss sich wegen gewerbsmäßig schwerer Betrug, Untreue, Bilanzfälschung und Fälschung eines Beweismittels verantworten. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Klagenfurter Ankläger liegen mit dem Landesgericht im Clinch.

Im Wirtschaftskrimi um die notverstaatlichte Hypo-Alpe-Adria-Bank muss am Dienstag der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Entscheidung fällen, wie es mit den Strafprozessen am Klagenfurter Landesgericht weitergeht. Denn: Die Staatsanwaltschaft setzt alle Hebel in Bewegung, dass ihre weiteren Anklagen gegen Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin & Co. nicht von den gesetzlich eingeteilten Richtern, darunter Norbert Jenny bzw. Uwe Dumpelnik, sondern von Richter Christian Liebhauser-Karl verhandelt werden.

„Die Staatsanwaltschaft will sich Liebhauser-Karl als Richter aussuchen, weil er als kompromisslos gilt und Kulterer & Co. im Fall Styrian Spirit verurteilt hat“, wettert ein Verteidiger im Gespräch mit dem KURIER. Doch die Anklagebehörde bedient sich offenbar nur der Strafprozessordnung. Da bei Richter Liebhauser-Karl noch Verfahren gegen Kulterer offen sind, konnte sie die Verbindung mit neuen Verfahren beantragen. Konkret geht es um die Zusammenlegung mit dem Untreue-Prozess zum Fall „Hypo-Vorzugsaktien II“. Richter Liebhauser-Karl lehnte das ab. Auch das Oberlandesgericht Graz sprach sich gegen die Übertragung des Vorzugsaktien-Falles aus.

Riesen-Prozesse mit 20 Angeklagten?

Für den Richter hätte diese „Konzentrierung“ fatale Folgen: Alle Verfahren, auf deren Aktendeckel die Namen Kulterer oder Hypo stehen, würden künftig bei ihm landen. Folglich würde er Riesen-Prozesse mit Hunderttausenden Aktenseiten und bis zu 20 Angeklagten führen müssen. Diese Mega-Verfahren würden die Kapazität des 43-jährigen Richters Liebhauser-Karl völlig sprengen. „Er würde dann bis zu seiner Pension nur noch Hypo-Verfahren abwickeln“, ätzt ein Richter. Auch die Verteidiger von Kulterer & Co. laufen gegen die „Ballung“ der Fälle Sturm. Sie sehen bei diesem Ansinnen „das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzt, weil damit der Verfahrensaufwand aufgebläht und die Verfahrensdauer und Belastung unverhältnismäßig erhöht wird“. Indes ortet die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Nicht-Zusammenlegung eine Gesetzesverletzung. „Die Generalprokuratur ist unserer Meinung beigetreten und hat diesen Antrag zur Wahrung des Gesetzes beim OGH gestellt“, sagt Staatsanwalt Helmut Jamnig. Er rechnet mit einer Grundsatzentscheidung des OGH, die viele Verfahren betreffen wird.

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