Kärntner Hypo: OGH kippt Freisprüche

Kärntner Hypo: OGH kippt Freisprüche
Die Freisprüche für Kulterer und zwei Mitangeklagte wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Vor eineinhalb Jahren konnte der frühere Vorstandschef der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank, Wolfgang Kulterer, aufatmen: Er wurde in erster Instanz vom Vorwurf der Untreue bei der Vergabe eines Zwei-Millionen-Euro-Kredits an die pleitegegangene Fluglinie Styrian Spirit freigesprochen. Seither aber läuft es schlecht für Kulterer: Ende Mai wurde er wegen des Hypo-Vorzugsaktiendeals zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und am Dienstag hat der Oberste Gerichtshof noch dazu den Freispruch im Fall Styrian Spirit wieder aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen drei Manager: Sie hätten der damals finanziell angeschlagenen Fluglinie Darlehen gegeben und dabei ihre Befugnisse zum Schaden der Bank missbraucht. Styrian Spirit hätte mangels ausreichender Sicherheiten die Kreditsumme nie erhalten dürfen.

Doch Erstinstanz-Richter Norbert Jenny konnte dies nicht bestätigt finden. Nach Zeugenaussagen hielt er es für erwiesen, dass keiner der Angeklagten auf die Sachbearbeiter Druck ausgeübt habe, in diesem Kreditfall positiv zu entscheiden. Zudem hätten sich die Kreditgeber auf positive Beurteilungen der Wirtschaftsprüfer verlassen. Der OGH hält nun die Begründungen des Freispruchs durch Richter Jenny für nicht ausreichend.

Zuversicht

Kulterers Anwalt, Ferdinand Lanker, ist trotz der Aufhebung des Freispruchs guter Dinge. "Der OGH sagt ja nicht, dass die Angeklagten schuldig sind. Er sagt nur, es gibt Begründungsmängel. Diese müssen jetzt behoben werden", sagt Lanker zum KURIER. Im Urteil sei nicht klar hervorgehoben worden, dass Kulterer keine Weisung erteilt habe.

Zufrieden ist Lanker, dass der "Kreditfall Guggenbichler" erledigt sei. Neben Styrian Spirit war auch der Freispruch für den 150.000-Euro-Kredit an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler von der Staatsanwaltschaft beeinsprucht worden. Der OGH hat die Freisprüche bestätigt.

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