Brisant: Rechnungshof zerpflückt Förderung für Ex-Verein von Chorherr

Brisant:  Rechnungshof zerpflückt Förderung für Ex-Verein von Chorherr
Die Stadt Wien hat bei den Finanzzuschüssen für Afrika-Verein die Förderspielregeln verletzt. Basis der Förderungen soll lediglich "der politische Wille" gewesen sein.

Dieser Bericht des Stadtrechungshof Wien zu den Förderungen des Vereins S2ARCH um den früheren Obmann und Vorstand Christoph Chorherr (Grüne), der in Südafrika Schulprojekte organisiert, wurde mit viel Spannung erwartet. Doch der 60 Seiten starke Prüfbericht, der dem KURIER vorliegt, birgt mehr Sprengstoff als erwartet.

"Der Wiener Stadtrechnungshof gibt in seinem heute veröffentlichten Bericht endlich Einblicke in das "System Christoph Chorherr", insbesondere der Verein "S2ARCH" zeichnet ein schockierendes Bild. Wir haben endlich den Beweis, dass sich SPÖ und Grüne gegenseitig Millionenförderungen gönnen, ohne einen Leistungsnachweis zu erbringen", sagt Christoph Wiederkehr, Klubobmann der Wiener Neos. "Der Stadtrechnungshofbericht bestätigt, dass sich Chorherrs Verein niemals an einer formellen Ausschreibung beteiligen musste, vielmehr reichte eine sogenannte ‚politische Willensbekundung‘, um jährlich mit 50.000 Euro versorgt zu werden. Es ist nicht zu fassen, wie man sich hier ungeniert gegenseitig Geld zuschanzt.“

Denn das Förderansuchen des Vereins "S2ARCH“ erfolgte nicht nach den internen Vorgaben für Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der sogenannten ‚Calls for Proposels‘, sondern wurde als einziges ‚Sonderprojekt‘ von der MA27 gefördert.

"Freunderlwirtschaft auch im Herzen der Grünen"

Zudem bestätigte der Rechnungshof, dass der Verein acht Jahre lang Förderungen kassierte, ohne seine Leistungen ausreichend nachzuweisen und deckte den Grund dafür auf: Die Mitarbeiter der MA27 erhielten vom zuständige Beamten die Weisung, fehlende Unterlagen nur einmal zu urgieren und danach das Fehlen sanktionslos zu akzeptieren.

"Die Förderungen wurden jahrelang weiter ausbezahlt, obwohl beispielsweise Rechnungsprüfberichte, Projektabschluss- und Auditberichte sowie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben fehlten", sagt Wiederkehr. "Es gelten anscheinend für grüne Politiker Sonderbedingungen, jeder ordentliche Subventionswerber muss sich hier gefrotzelt fühlen. Es zeigt sich, dass das System der Freunderlwirtschaft auch im Herzen der Grünen angekommen ist! So schaut das rot-grüne Wien aus – man teilt sich untereinander das Steuergeld der Wienerinnen und Wiener auf!“

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Grüner Planungssprecher Chorherr geht.

Der betreffende Verein wurde 2004 gegründet und widmet sich Schul- und Bildungsinitiativen in Südafrika - wobei diese von der Organisation Ithuba abgewickelt wurden bzw. werden. Chorherr war bis 2018 S2ARCH-Vorstandsmitglied. Nicht Thema des Berichts war die Tatsache, dass Chorherr auch Planungssprecher der Grünen war. Ihm waren in diesem Zusammenhang Spenden von Immobilienunternehmen an seinen Verein vorgeworfen worden. Kritiker hatten nicht ausgeschlossen, dass diese Zuwendungen seine politische Tätigkeit beeinflusst haben könnten - was Chorherr stets vehement bestritten hat.

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Sonderförderungen für früheren Verein des Grünen Chorherr wird von Neos scharf kritisiert

Wenige Vereinsvermögen

"Der Verein S2ARCH verfügte im Zeitraum 2007 bis 2015 über kein so hohes Vereinsvermögen, dass schon von vornherein eine Förderungswürdigkeit des Vereines S2ARCH in Zweifel zu ziehen war. Die im Jahr 2016 überschüssigen Finanzmittel waren für die Umsetzung weiterer Projekte im Jahr 2017 notwendig", heißt es im Bericht des Stadtrechungshof.

Fragwürdige Reisekostenabrechnung

"Der Verein S2ARCH legte dem Stadtrechnungshof Wien eine Aufstellung der Reisekosten und Spesen des ehemaligen Vereinsobmannes samt der zugehörigen Belege für den Zeitraum 2011 bis 2017 vor. Eine Gesamtprüfung der Positionen "projektbezogene Reisekosten" und "operative Reisekosten bzw. Spesenersatz" konnte auf Basis dieser Unterlagen nicht durchgeführt werden", heißt es auf Seite 45 im Pürfbericht. Eine Gesamtaufstellung der einzelnen Geschäftsfälle der Positionen "projektbezogene Reisekosten" und "operative Reisekosten bzw. Spesenersatz" war laut Angabe des Vereines S2ARCH nicht vorhanden und wurde dem Stadtrechnungshof Wien folglich nicht zur Verfügung gestellt. Insofern konnte eine Beurteilung nur in Bezug auf die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Reise- und Spesenbelege des ehemaligen Vereinsobmannes erfolgen."

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Der 60 Seiten starke Bericht des Wiener Stadtrechnungshofes

Die Hauptkritikpunkte im Überblick:

Seite 2:

Die Förderungen an den Verein S2ARCH wurden für Schulbauprojekte in Südafrika vergeben. Verbesserungspotenziale zeigten sich hinsichtlich der formalen Förderungs-abwicklung durch die förderungsgebende Stelle. So wurden die beizubringenden Ver-wendungsnachweise in den Förderungsvereinbarungen nicht im Detail spezifiziert und diese vom Verein S2ARCH nicht zeitgerecht und zum Teil in unzureichender Qualität vorgelegt. Förderungsmittel wurden ausbezahlt, obwohl vorangehende Förderungen noch nicht ordnungsgemäß abgerechnet waren.

Seite 21: Basis der Förderungen "der politische Wille"

Laut Angabe der förderungsgebenden Stelle war der Verein S2ARCH der einzige Verein, der in Form eines Sonderprojektes außerhalb der jährlichen "Calls" unterstützt wurde. In den Jahresberichten über die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Stadt Wien wurden die unterstützten Projekte des Vereines S2ARCH entsprechend als Sonderprojekt ausgewiesen.

Begründet wurde diese Vorgangsweise seitens der Magistratsabteilung 27 in einer schriftlichen Stellungnahme damit, dass es "den politischen Willen gab", das Projekt langfristig zu unterstützen und daher die Förderung des Vereines S2ARCH von Anfang an als Sonderprojekt verstanden wurde.

 

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Seite 22: gesamte geplante Projektkosten zum Teil bekannt

In den Förderungsperioden 2012/13 und 2014/15 wurden die geplanten Projektkosten vom Verein S2ARCH zudem näher aufgeschlüsselt. Für die anderen Förderungsperioden waren der förde-rungsgebenden Stelle lediglich die gesamten geplanten Projektkosten bekannt.

Seite 23: detaillierte Einnahmen- und Ausgabenkalkulation nicht verlangt

"Die Vorlage einer detaillierten Einnahmen- und Ausgabenkalkulation, die einen Überblick über die Finanzlage des Vereines S2ARCH geben konnte, wurde von der förderungsgebenden Stelle nicht verlangt und wurde dieser dementsprechend nicht bekannt gegeben. Informationen über die Lukrierung weiterer finanzieller Mittel, wie z.B. Drittmit-tel durch Sponsoren, waren in den Förderungsansuchen an die Stadt Wien ebenfalls nicht anzugeben. Die Finanzierungsstruktur des Vereines S2ARCH war der förderungs-gebenden Stelle infolge nicht bekannt."

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Die Schulen in Afrika

Seite 24: keine detaillierten Informationen über Projektfinanzierung eingefordert

Es war jedoch weiters festzustellen, dass die im Rahmen des Förderungsansuchens vorgelegten Kostenschätzungen des Vereines S2ARCH sehr grob gehalten waren und rein auf Basis dieser Informationen nicht im vollen Umfang beurteilbar war, ob die Kosten realistisch geschätzt wurden und die geplanten Projekte vollständig finanziert werden konnten. So forderte die förderungsgebende Stelle vom Verein S2ARCH keine detaillierten Informationen zur Finanzierung des gesamten Projektes oder etwaige Busi-nesspläne (s. Frage 6 des Prüfungsersuchens). Derartige Unterlagen wurden infolge auch nicht vorgelegt. Die Finanzierungsstruktur des Vereines S2ARCH ging aus den Förderungsansuchen nicht hervor. Demnach war der förderungsgebenden Stelle zum Zeitpunkt des Förderungsansuchens nicht bekannt, ob die jeweiligen Projekte nicht zur Gänze aus Eigenmitteln oder anderen Einnahmen finanzierbar gewesen wären.

Aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien wäre von der förderungsgebenden Stelle zur Überprüfung der finanziellen Situation eines förderungsansuchenden Vereines die Vorlage des Jahresabschlusses bzw. eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenkalkulati-on anzufordern gewesen. Zudem wäre bei Projektförderungen genauer zu hinterfragen, wie gegebenenfalls bestehende Finanzierungslücken gedeckt werden. Die ausschließliche Berücksichtigung von in der Vergangenheit erfolgreich abgewickelten Projekten stellte aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien keine ausreichende Entscheidungs-grundlage dar.

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Auszug aus dem Stadtrechnungshofbericht

Seite 25: keine weiterführenden Unterlagen zur Buchführung

Vom Verein S2ARCH wurden dem Stadtrechnungshof Wien infolge die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen der Jahre 2011 bis 2017 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen des Vereines S2ARCH der Jahre 2007 bis 2010 wurden dem Stadtrechnungshof Wien darüber hinaus als Teil der Förderungsunterlagen durch die förderungsgebende Stelle zur Verfügung gestellt. Anzumerken war, dass seitens des Vereines S2ARCH keine weiterführenden Unterlagen zur Buchführung des Vereines S2ARCH (z.B. Buchungslisten, Belegjournale oder andere Aufzeichnungen) zur Verfügung gestellt wurden, weshalb eine tiefergehende Prüfung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen nicht möglich war.

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Seite 27: abschließende Beurteilung nicht möglich

Den Förderungsunterlagen des Vereines S2ARCH lagen Rechnungsprüfungsberichte einer österreichischen Wirtschaftsprüfungskanzlei bei, welche die ordnungs- und be-stimmungsgemäße Verwendung der Einnahmen der Jahre 2007 bis 2010 bestätigten. Für die Jahre 2011 bis 2016 lagen der förderungsgebenden Stelle solche Rechnungsprüfungsberichte nicht vor. Für die weiteren Jahre bestand zwar die Verpflichtung entsprechende Projekt- und Auditberichte vorzulegen, festzustellen war jedoch, dass für die Jahre 2008 bis 2011 keine und für die Jahre 2012 bis 2015 diese in nur unzureichender Qualität vorgelegt wurden (s. Punkt 3.7). Eine genaue Aufschlüsselung der Projektkosten und der Mittelverwendung ging aus den vorgelegten Projekt- und Auditberichten nicht hervor. Eine abschließende Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Förderungen der Stadt Wien war anhand dieser Unterlagen folglich nicht möglich.

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Liste der Förderungen, teil 2

Seite 37: keine expliziten Rückforderungsansprüche

Aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien mangelte es seitens der förderungsgebenden Stelle daran, die Einhaltung der Förderungsbedingungen durchzusetzen bzw. die Nichteinhaltung zu sanktionieren. Bei wiederholten nicht vertragskonformen Handlungen hätte aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien die Auszahlung der Förderungsmittel bis zur Vorlage von ordnungsgemäßen Abrechnungsunterlagen zumindest eingestellt werden müssen.

Festzustellen war zudem, dass in den Förderungsvereinbarungen zwar eine Rückzahlungsverpflichtung nicht verbrauchter Mittel, jedoch keine expliziten Rückforderungsansprüche bei nicht vertragskonformen Handlungen der Förderungsnehmenden enthalten waren.

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