Bittere Pleite eines Start-ups für Lichttherapie-Brillen

Bittere Pleite eines Start-ups für Lichttherapie-Brillen
Produziert werden diese Brillen ausschließlich in Österreich.

„Tageslicht ist der natürlichste Weg, um sich selbst zu aktivieren. Steigern Sie mit Pocket Sky Ihre Konzentration und verbessern Sie Ihre kognitiven Fähigkeiten. Nutzen Sie Pocket Sky je nach Bedarf bis zu zweimal am Tag“, heißt es auf der Homepage. „Pocket Sky unterstützt Sie dabei, tagsüber aktiver zu sein. Dies fördert Ihre abendliche Müdigkeit und hilft Ihnen, besser zu schlafen. Verwenden Sie Pocket Sky nach dem Aufstehen und wenn Sie sich nachmittags müde fühlen.“

Ob gegen den Jetlag beim Fliegen, gegen die Müdigkeit bei der Schichtarbeit oder gegen den Winterblues, die Firma Active Wearables  mit Sitz in Wien „produziert und vertreibt die weltkleinste Lichttherapiebrille „Pocket Sky“. Es handelt sich um einen schlanken, flexiblen Bogen, der wie eine Brille auf der Stirn getragen wird. Bei diesem Pocket Sky wird extrem komprimierte Hardware und Elektronik in ein elegantes Gehäuse verpackt, wodurch ein Designobjekt entsteht, welches nur 12 Gramm wiegt und wie eine Brille getragen werden kann.“

Produziert werden diese Brillen ausschließlich in Österreich und verkauft werden sie online in der EU, USA und Kanada.

Zu geringe Umsätze

Jetzt ist der Active Wearables GmbH offenbar das Geld ausgegangen. Laut Creditreform hat das Unternehmen ein Sanierungsverfahren beantragt.

„Die Produktion des Lichttherapie-Brille war für die Antragstellerin mit Investitionskosten in Höhe von 200.000 Euro verbunden. Für die Produkteinführung sind zudem sehr hohe initiale Marketingkosten angefallen“, teilt das Unternehmen dem Insolvenzgericht mit. „Diese Kosten hat die Antragstellerin mit Krediten finanziert.  Der Verkauf des Produktes erfolgte ausschließlich über einen Direktvertrieb. Aufgrund der COVID-19 Krise fehlten Umsätze im B2B-Bereich. Wegen der zu teuren Marketingkosten für die nicht saisonalen Use-Cases „Jet-Lag“ und „Schichtarbeit“ ist der Verkauf für den bewährten Use-Case „Winter-Blues“ starken saisonalen Schwankungen unterworfen.“

Haftung als Bürgen

Und weiter heißt es: „Die geringen Umsätze haben schließlich zu Liquiditätsengpässen geführt, zumal die Kreditverbindlichkeiten regelmäßig bedient werden mussten. Der Antragstellerin fehlten somit die finanziellen Mittel zur Durchführung zusätzlicher Marketingaktivitäten, um die Umsätze zu erhöhen.“

Das Unternehmen hat einen Kreditrahmen (vier Kredite) in Höhe von insgesamt bis zu 360.000 Euro. Ein Kredit in Höhe von 100.000 Euro ist mit einer Haftung (80 Prozent) Austria Wirtschaftsservice GesmbH ausgestattet. Die beiden geschäftsführenden Gesellschafter haben für die Kredite die Haftung als Bürgen und Zahler übernommen. Auf einem Bankkonto liegt ein Guthaben in Höhe von 20.000 Euro, das verpfändet ist.

Keine Fortführung

„Seitens der Antragstellerin ist keine Fortführung des Unternehmens beabsichtigt. Es fehlt die dafür notwendige Liquidität bzw. ist der Verkauf des Produktes saisonal unterschiedlich und die Verkaufssaison für den bewährten Use-Case „Winter-Blues“ beginnt erst wieder im Oktober 2023“, heißt es im Insolvenzantrag. „Eine Fortführung des Unternehmens ist somit nicht darstellbar und wird das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens abzuwickeln sein.“

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