Telefonbetrug: Wie Nummernklau künftig verhindert werden soll

Telefonbetrug: Wie Nummernklau künftig verhindert werden soll
Ab September will die RTR betrügerischen Anrufen und dem Missbrauch von Telefonnummern mittels Verordnung einen Riegel vorschieben.

Es ist eine besonders perfide Art des Telefonbetrugs: Kriminelle belästigen ihre Opfer mit Anrufen und versuchen ihnen persönliche Daten zu entlocken oder sie zu Zahlungen zu erpressen. Die Opfer, die den Anruf entgegennehmen ahnen nichts Böses, denn auf ihrem Display wird eine reale österreichische Handynummer angezeigt.

Bei dieser Art des Nummernmissbrauchs handelt es sich um sogenanntes Spoofing, das in der letzten Zeit immer mehr zum Problem geworden ist. 

Allein im Juli wurden bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) 1.794 Beschwerden wegen belästigender oder betrügerischer Anrufe registriert.  1.331 Betroffene meldeten, dass die eigene Handynummer von Betrügern verwendet wurde. Die Dunkelziffer liege laut RTR wohl noch weit höher.

Verordnung ab 1. September

Nun sagt die RTR dem Telefonbetrug mittels eigener Verordnung den Kampf an. Diese tritt mit 1. September in Kraft und soll sicherstellen, dass "bei der Anzeige einer österreichischen Rufnummer am Display die Anrufe auch tatsächlich von österreichischen Anschlüssen getätigt werden", so Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. 

Auf Festnetznummern wird die Verordnung spätestens ab Ende 2024 anzuwenden sein. Die Mobilfunkanbieter hätten seit Ankündigung der Verordnung neun Monate Zeit gehabt, die Vorgaben der Verordnung technisch umzusetzen und daran auch mit Hochdruck gearbeitet, ergänzt Steinmaurer.

"Mascherl" für reale Rufnummern

Konkret sieht die Anti-Spoofing-Verordnung vor, dass die heimischen Betreiber bei Anrufen von österreichischen Nummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer vornehmen müssen. 

Ist eine solche Verifizierung (auch "Mascherl" genannt) nicht möglich, wird die anrufende Nummer am Display nicht angezeigt sondern unterdrückt. Handelt es sich um einen Spoofingfall, kann der Anruf auch gänzlich unterbunden werden.

Schwäche der Verordnung

Eine Schwäche hat die Umsetzung der Verordnung: So kann es bei Anrufen aus dem Ausland in Einzelfällen zur Unterdrückung der inländischen Handynummer kommen, obwohl kein Rufnummernklau vorliegt. 

Das liege aber nicht an den heimischen Anbietern, sondern an den Netzen mancher Roamingpartner, die die erforderliche Umstellung ihrer Netze nur langsam oder gar nicht vornehmen, ergänzt Steinmaurer.

Trotz der neuen Schutzmaßnahmen mahnt Steinmaurer auch in Zukunft zu Vorsicht, wenn unbekannte oder unterdrückte Nummern am Display zu sehen sind.

Vorsicht bei deutschen Nummern

Besonders das Spoofing mit deutschen Rufnummern nehme nämlich aktuell zu. Diese erkenne man sehr leicht an der Vorwahl +49 (anstatt der österreichischen Vorwahl +43). 

Auch vor anderen Betrugsversuchen wird gewarnt, wie etwa vor englischsprachigen Anrufern, die sich als Mitarbeiter von Amazon, Paypal oder Microsoft ausgeben und IT-Support oder Kontotransaktionen vortäuschen, um an Geld oder persönliche Daten ihrer Opfer zu gelangen.

Auch Fälle, in denen Computerstimmen zu Betrugszwecken eingesetzt werden, haben in den letzten Monaten zugenommen. 

Steinmaurer rät, das Telefonat sofort zu beenden oder einen Rückruf anzubieten, wenn ein Anruf Misstrauen erweckt. Sollte die Falle dennoch zuschnappen, sollten Betrugsopfer möglichst rasch die Polizei aufsuchen. 

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