Post von einem Auftragskiller? Wer hinter diesem Betrug steckt
Er kennt Ihren Namen. Ihre Adresse. Und er hat ein klares Ziel: Ihren Tod.
Denn jener Mann, der sich in seinen eMails „Kill-Vic-32“ nennt, ist ein Profikiller. Einer, der offenbar auch eine sanfte Seite hat: Denn wenn Sie ihm mehrere Tausend Dollar überweisen, dann nimmt er von den Plänen seines geheimen Auftraggebers (den Namen verrät er Ihnen, sobald Sie überwiesen haben) Abstand. Der Profikiller „Kill-Vic-32“ ist dabei vor allem eines: ein Betrüger.
"Handelt sich um perfide Betrugsmasche"
Gleich mehrere Anzeigen sind bei der Kärntner Polizei in den vergangenen Wochen wegen ihm eingegangen. „Es handelt sich um eine perfide Betrugsmasche. Wir raten jedem, diese eMails sofort zu löschen“, sagt die Pressesprecherin der Kärntner Polizei, Waltraud Dullnigg.
Die Masche ist nicht neu. Bereits im Jahr 2014 berichteten deutsche Medien über ähnliche Fälle. Doch nun ist der Auftragsmörder offenbar zurück.
„Ich kenne diese Fälle aus der Vergangenheit“, erklärt Reinhard Nosofsky, Leiter des Büros für Betrugsermittlungen im Bundeskriminalamt in Wien. Anzeigen außerhalb von Kärnten dürfte es bisher keine geben.
Delikte im Internet
Genügend Arbeit mit Betrügern haben die Kriminalisten in Wien dennoch. „Der Bestellbetrug und Phishing-Attacke sind aktuell bei den Betrugsformen ganz weit vorne dabei“, sagt Nosofsky (siehe auch unten).
Hinzu kämen analoge Delikte, wie etwa Zech- oder Mietbetrug. Bei Letzterem inserieren Täter preiswerte Mietwohnungen. Sie selbst weilen angeblich im Ausland. Nach einer Vorauszahlung sollen Vertrag und Wohnungsschlüssel per Paket zugestellt werden. Doch dazu kommt es nie.
Kriminelle geben sich als Polizisten aus
Ein derzeit ebenfalls häufig vorkommender Trick: Kriminelle geben sich an der Haustür als vermeintliche Polizisten aus, die Bargeld im Haus „sicherstellen“ wollen. „Dabei entstehen enorme Schadenssummen, aber rein von der Anzahl her kann dieses Phänomen nicht mit Phishing mithalten. Beim Phishing passieren im Minutentakt kriminelle Handlungen. Nur viele zeigen diese nicht an“, sagt Nosofsky.
Betrug: Die Paragrafen 146 bis 148 des Strafgesetzbuches definieren Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Anstieg: Im Bundeskriminalamt zählt Betrug zur Wirtschaftskriminalität. Von 103.330 Delikten in diesem Bereich entfielen 2023 insgesamt 64.276 Delikte auf Betrugsfälle.
23,7 Prozent betrug die Steigerung von Betrugsdelikten im Vergleich zum Jahr 2022.
Wer wird zum Opfer?
Doch warum fallen Menschen immer noch auf Betrugsmaschen herein, die seit Jahren bekannt sind? Nosofsky, seit mehr als 30 Jahren im Polizeidienst, hat eine klare Antwort: „Nach meiner Einschätzung ist niemand davor gefeit, in der richtigen Situation auf die richtige Masche hereinzufallen – ob erfolgreicher Unternehmer oder einsamer Single.“
Die Täter würden oft von professionellen Callcentern aus arbeiten. „Das ist nicht etwa ein Büro unter einem Palmendach, sondern ein hochmodernes Center mit Sicherheitsleuten, die dafür sorgen, dass niemand den Standort verrät“, erklärt der Experte. Rund 30 bis 40 „Mitarbeiter“ würden dort mit Sprachexperten zusammenarbeiten.
Vorsicht vor Betrug nach dem Betrug
Der Polizist rät jedem Opfer zur Anzeige. Und auch dem Bewusstsein, dass nach dem Betrug ein weiterer Betrug nicht ausgeschlossen werden kann.
Denn die Daten der Opfer werden von den Betrügern nicht selten gewinnbringend weiterverkauft. „Und dann ruft Sie plötzlich ein vermeintlicher Rechtsanwalt an, der genau weiß, wie viel Sie überwiesen haben, und legt Sie erneut herein“, warnt der Betrugsermittler.
Weitere gänge Tricks - und wie man sich schützen kann
Als Phishing bezeichnet man den Versuch, persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Über betrügerische eMails oder über Webseiten werden persönliche Daten oder Informationen wie Kreditkartennummern, Kontodaten sowie Zugangsdaten zum eMail-Konto oder zu weiteren Accounts abgefragt.
Fingierte eMails sollen beim Adressaten etwa den Eindruck erwecken, sie kämen von einer Bank oder – in jüngster Zeit sehr häufig – dem Finanzamt. Klickt der Empfänger auf einen Link, landet er auf einer Betrugswebseite. Tipps von der Polizei: Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per eMail zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörtern auf. Internetseiten mit sensiblen Daten verfügen meist über die Kennung „https“. Daher sollte man wichtige Homepages, etwa den Bankzugang, unter den Favoriten im Browser speichern und nur diese verwenden.
Beim Bestellbetrug treten Täter entweder als Besteller oder als Verkäufer in Erscheinung. Oft werden mit gestohlenen Identitäten Waren bestellt, ohne diese zu bezahlen. Die Mahnungen für die bestellten Waren landen dann allerdings bei der echten Person, deren Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) für den Bestellbetrug verwendet wurden. Ebenso treten Betrüger etwa auf Kleinanzeigen-Plattformen in Erscheinung. Dort bieten sie Waren an, die nach Vorauszahlung allerdings nie verschickt werden.
Tipps von der Polizei: Seriöse Onlineshops sowie auch Kleinanzeigen-Plattformen haben ein Impressum; dieses sollte man überprüfen. Ebenso kann man den Namen des Verkäufers bei Suchmaschinen eingeben sowie Kundenrezensionen nachlesen.
Und ein Tipp zu guter Letzt: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch.
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