Bawag-Chef schwänzt eigene Hauptversammlung
Bei einer turbulent verlaufenen virtuellen Hauptversammlung (HV) der BAWAG am Freitag hat der Bank-Vorstand sich sowohl mit dem Vergütungsbericht für 2022 als auch mit einer Satzungsänderung durchsetzen können. Letztere ging allerdings mit nur knappen 53,4 Prozent der Stimmen durch. Die Änderung soll virtuelle oder hybride HVs auch in Zukunft ermöglichen, unter Vorbehalt einer entsprechenden Gesetzesänderung.
Der Vergütungsbericht, in dem die Rekordvergütung des Vorstands festgehalten wird, ging mit fast 80 Prozent durch. BAWAG-Chef Anas Abuzaakouk verdiente demnach 2022 9,4 Millionen Euro. Zusätzlich hält der CEO laut BAWAG-Webseite etwa 1,05 Mio. Aktien der Bank samt entsprechender Dividende, die für 2022 bei 3,7 Euro pro Titel lag. Der US-Amerikaner gilt als einer der bestbezahlten Banker in Europa.
Bankchef hat wieder gefehlt
Dabei wurde seine Vergütung gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent gekürzt. Für den ganzen Vorstand wurden die Bonus-Zahlungen um 21 Prozent reduziert - wohl in Reaktion darauf, dass die Aktionärinnen und Aktionäre vor einem Jahr den Vergütungsbericht zu zwei Drittel abgelehnt hatten (die Abstimmung hat allerdings nur konsultativen Charakter).
Für Ärger sorgte heuer dann auch das erneute Fehlen von Bankchef Abuzaakouk. "Einem CEO der fast 10 Mio. Euro Einzelgehalt erhält und nicht einmal auf der virtuellen Hauptversammlung erscheint, muss man moralische Eignungsfragen stellen", sagte Florian Beckermann, Präsident des Interessenverband für Anleger (IVA) gegenüber der APA. "Eine HV ist kein Picknick."
Zur Begründung gab es auf Nachfrage des KURIER seitens der BAWAG keinen Kommentar. Die hohe Vergütung verteidigt die Bank mit Verweis auf verschiedene "peer groups". Demnach vergleiche man sich nicht nur mit heimischen Unternehmen, sondern auch mit den Gehältern bei anderen internationalen Banken mit vergleichbarer Größe, Geschäftsmodellen und Profitabilität.
Bei der HV stellten zudem mehrere Aktionäre die Sinnhaftigkeit und Rechtskonformität einer rein virtuellen HV in Frage. Auch, dass die BAWAG reine Online-HVs in ihrer Satzung generell ermöglichen will, noch bevor die dafür nötige Rechtslage in Österreich gegeben ist, stieß auf breite Ablehnung. Der Vorstand verwies auf ähnliche Gesetze in Deutschland und der Schweiz, auch für Österreich rechne man noch in diesem Jahr mit einem entsprechenden Gesetz.
Trotz aller Kritik fanden die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat am Ende eine Mehrheit, wenn auch teilweise nur knapp. Hier habe man sich im Vorfeld wohl mit den institutionellen Anlegern geeinigt, meint dazu IVA-Chef Beckermann im APA-Gespräch.
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