Bankenaufsicht: Strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer

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Lex-Commerzialbank: Wie die Aufsicht ab 2022 besser funktionieren soll

Nach dem Zusammenbruch der burgenländischen Commerzialbank beauftragte Finanzminister Gernot Blümel eine Arbeitsgruppe mit Vorschlägen zur Verbesserung der Aufsicht. Der Bericht der Experten aus dem Ministerium, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Nationalbank liegt nun vor und geht in den nächsten Tagen ins Parlament. Die meisten Vorschläge werden in Gesetze eingearbeitet und sollen Anfang 2022 in Kraft treten.

Ein großer Teil der Empfehlungen der Experten bezieht sich die die Wirtschaftsprüfer. Die TPA hatte bei der Commerzialbank völlig versagt. Ebenso FMA und OeNB, und die Aufsichtsräte waren völlig ahnungslos. Stichwort Multiorganversagen.

Gernot Blümell Interview

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel

„Eine kritische Schwachstelle war die Rolle des Wirtschaftsprüfers. Das Land hat in der Holding-Genossenschaft über Jahrzehnte dieselbe Wirtschaftsprüfung bestellt, die auch die Bank geprüft hat“, betonte Blümel. Dieser Wirtschaftsprüfer (TPA) habe überdies keine anderen Banken geprüft.

Künftig müssen Wirtschaftsprüfer mindestens drei Jahre Erfahrung mit Kreditinstituten haben, spätestens nach sieben Jahren (bisher zehn) muss die Prüfgesellschaft gewechselt werden. Bei Genossenschaften, die ihren Bankbetrieb in eine AG eingebracht haben und die keinem Revisionsverband angehören (wie die Commerzialbank), darf grundsätzlich nicht dieselbe Person vom Gericht als Revisor bestellt werden, die auch die Bank prüft. Saldenlisten bei anderen Banken müssen verpflichtend eingeholt werden. TPA hatte bekanntlich die falschen Angaben der Commerzialbank über Einlagen bei anderen Instituten nicht überprüft.

Gestärkt werden soll die interne Revision, für kleine Banken sollen innerhalb der Sektoren Expertenpools geschaffen werden.

Risikobanken

Während Großbanken ihre Kennzahlen publizieren, ist das bei kleinen Instituten oft nicht der Fall. Daher soll bei der OeNB eine Transparenzdatenbank angelegt werden, damit Anleger Risikobanken vorab identifizieren und meiden können. FMA und Bankenprüfer sollen sich stärker austauschen. Auch Aufsichtsräte sollen Fit&Proper-Tests absolvieren und von der FMA abberufen werden können.

Staatliche Aufsicht solle dort geschehen, wo es notwendig sei, etwa bei der Einlagensicherung für kleine Sparer, meint dazu der WU-Professor Stefan Pichler. Großanleger dagegen müssten in der Lage sein, Risiken einer Einlage selbst abschätzen zu können und zu tragen.

andrea hodoschek

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