Aufregung um neue Unfallregel im Schienenverkehr

Aufregung um neue Unfallregel im Schienenverkehr
Die Novelle des Eisenbahngesetzes treibt Schienenbahnunternehmen auf die Barrikaden.

Die Aufregung bei Österreichs Schienenbahnunternehmen ist groß: Wenn ein Mitarbeiter im direkten Zusammenhang mit seiner Tätigkeit unmittelbar Zeuge eines Unfalls wird, bei der eine Person verletzt oder getötet wird, so ist er nach dem Unfall 72 Stunden freizustellen. Dieser Passus soll auf Initiative der Gewerkschaft in die Eisenbahngesetzesnovelle, an der derzeit gearbeitet wird, einfließen.

"Massive Verschlechterung"

„Das ist mehrfacher Holler“, sagt Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbands Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich.

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