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Hitzeschutzverordnung: Die meisten Betriebe halten Regeln nicht ein

Die neue Hitzeschutzverordnung soll Arbeitnehmer schützen. Bisherige Kontrollen zeigen: Mehr als 70 Prozent der Unternehmen sind säumig.
Drei Arbeiter asphaltierten eine Straße, einer kniet vorn mit Kelle, ein anderer schiebt eine Schubkarre, im Hintergrund steht ein Fahrzeug.

„Vorhölle“ – so beschreibt eine Barkeeperin die Arbeit  bei der aktuellen Hitze. Eine Wiener Barista erzählt dem KURIER wiederum, dass es in ihrem Betrieb keine Klimaanlage, sondern nur einen kleinen Ventilator gebe: „Ich habe neulich schon beim Kassaauszählen geschwitzt, obwohl ich mich kaum bewegt habe.“ Im Laufe der Woche sollen die Temperaturen auf bis zu 40 Grad steigen. Eine Hitze, die auch die heimische Wirtschaft belastet. 

Mit dem heurigen Sommer gibt es für Unternehmen neue Regeln an heißen Tagen. Seit Anfang des Jahres gilt die Hitzeschutzverordnung. Schlagend wurde sie erstmals während der vergangenen Hitzewellen im Mai und Juni, als die Temperaturen die 30-Grad-Marke klar überschritten. Die Verordnung verpflichtet Unternehmer dazu, Gefahren durch Hitze und UV-Strahlen für die Arbeit im Freien zu evaluieren und Schutzmaßnahmen zu setzen.

Rund 2.300 Kontrollen

Umgesetzt werden die neuen Vorgaben bisher kaum. 350 Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats führten in den vergangenen Monaten rund 2.300 Kontrollen durch, wie Alexandra Marx, Gruppenleiterin des Zentral-Arbeitsinspektorates dem KURIER berichtet. Der Nachholbedarf ist enorm: In mehr als 70 Prozent der Fälle, circa 1.650 Mal,  gab es Beanstandungen, weil Gefahren nicht ausreichend evaluiert oder keine Maßnahmen gesetzt oder dokumentiert wurden. 

Die Kontrollen funktionieren nach dem Prinzip „Beraten statt Strafen“, weshalb bisher keine Strafen ausgesprochen wurden. Stattdessen erhalten Unternehmer eine schriftliche Aufforderung, Maßnahmen innerhalb einer Frist umzusetzen. In schweren Fällen oder, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, folgt eine Strafanzeige. Die Verordnung sieht dabei eine maximale Strafhöhe von 8.324 Euro vor. 

Die Schutzmaßnahmen laut Verordnung reichen von einer Vorverlegung des Arbeitsbeginns in die kühleren Morgenstunden über  UV-Schutzkleidung bis hin zu Duschgelegenheiten. Sie sind etwa auf Baustellen oder in Sicherheitsunternehmen umzusetzen.

Schweißbänder im Helm

Die Porr setzt beispielsweise zusätzlich auf klimatisierte Kräne sowie Baucontainer und entwickelt ihre Schutzausrüstung laufend weiter: „Wir bieten unter den Helmen Kühlschweißbänder sowie einen Nackenschutz an.“ Ein wesentliches Thema sind die Arbeitszeiten: „Wir arbeiten bereits mit Jobrotation. Wenn es uns die Gemeinden ermöglichen, verlegen wir die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden, um die Arbeit auch früher beenden zu können.“ 

Neben dem Bau trifft die Verordnung auch die Gastronomie, wenn Kellner länger im Schanigarten arbeiten. Im Schwarzen Kameel in der Wiener Innenstadt wurden laut Eigentümer Peter Friese etwa bereits Maßnahmen gesetzt: „Eines unserer größten Projekte ist die Fernkälte, dafür sind wir sehr dankbar. In Kürze haben wir die Küche und alles so temperiert, dass es angenehm ist.“ Und sonst? „Es ist keine militärische Übung, die man macht. Wenn man zehn Minuten im kühlen Weinkeller eine Pause macht, ist das kein Problem.“ 
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist stolz auf die Verordnung. Mit ihr gebe  es „erstmals für sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog“, heißt es zum KURIER. Auch die heimischen Unternehmer hätten trotz der zusätzlichen Bürokratie Verständnis für die Vorgaben, berichtet Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. 

Trotzdem gibt es Kritik: „Die Verordnung verursacht Kosten – etwa, wenn Unternehmer eine Klimaanlage einbauen  oder in Schutzkleidung investieren müssen. Das größere Problem ist aber, dass sie sich nur an Unternehmen richtet.“ Oft seien in der Umsetzung der Verordnung andere Akteure beteiligt. „Dann stellt sich die Frage, wie flexibel Verträge sind, wenn sich ein Bauprojekt verzögert. Oder wie es mit dem Lärmschutz einer Gemeinde aussieht, wenn die Arbeitszeiten nach vorne verlegt werden.“

Insgesamt sind von der Hitze einige Branchen stärker betroffen als andere, wie WIFO-Ökonom Marcus Scheiblecker dem KURIER erklärt. Besonders stark spürbar sind die negativen Auswirkungen in den Branchen, in denen Schutzregeln greifen, etwa in der Landwirtschaft und in der Baubranche „Das liegt einfach daran, dass die Produktionsbedingungen bei sehr hohen Temperaturen erschwert sind“, so Scheiblecker. So gebe es etwa Verzögerungen in der Produktion, was die Wertschöpfung und letztendlich das Bruttoinlandsprodukt schmälert.

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