„Wir bekommen in Österreich nicht genügend Äpfel in der Qualität, die wir brauchen“, bestätigt auch Hermann Pfanner vom gleichnamigen Familienbetrieb. Er gehört zu den großen Fruchtsaftmachern in Europa, kauft Äpfel etwa in Deutschland, Ungarn, Slowenien und der Slowakei zu und exportiert mehr als 80 Prozent seiner Produktion.
Heimische Bauern würden vor allem Tafeläpfel für den Frischmarkt anbauen. Also Sorten wie Golden Delicious oder Gala, die sich aufgrund des niedrigen Säuregehalts nicht für die Saftproduktion eignen würden. „Dafür kann man uns als Fruchtsaftmacher nicht verantwortlich machen. Wir müssen Säfte auf den Markt bringen, die den Kunden schmecken“, findet Pfanner. In den vergangenen 30 Jahren sei die Zahl der Streuobstwiesen in Österreich stetig gesunken und damit auch das Angebot an Mostäpfeln.
Herbert Muster, Leiter des Referats Obstbau in der Landwirtschaftskammer Steiermark, streitet das gar nicht ab: „In den vergangenen 30 Jahren haben wir 80 Prozent des Bestands eingebüßt. Immer mehr Streuobstbäume verwahrlosen, wir haben heuer die kleineste Ernte in der Geschichte.“
Schuld daran sei die Industrie, die in den vergangenen 25 Jahren selten mehr als 10 Cent pro Kilo Pressobst gezahlt habe. Anders gesagt, für 1000 Kilo hätte es gerade einmal 100 Euro gegeben. Muster: „Damit hat sich das Aufheben der Äpfel nicht mehr gelohnt.“ So gesehen stimme das Argument, dass heimische Bauern nicht mehr genug Mostäpfel anliefern. Bei aktuellen Preisen von 8 Cent pro Kilo sei die Motivation enden wollend.
Den Vorwurf, dass Tafeläpfel nicht zum Pressen geeignet sind, lässt der Landwirtschaftsvertreter nicht gelten. Nur wenn sie überreif seien, hätten sie zu wenig Säure. Gerade diese sei aber für die Industrie interessant, sagt Muster. Die Säure werde extrahiert und als eigenes Produkt verkauft. „Chinesische Äpfel sind zum Beispiel picksüß. Wenn man aus ihnen Saft macht, muss man Säure extra dazumischen.“
Die Angabe der Herkunft des Apfels auf einem Apfelsaft ist EU-weit übrigens nicht geregelt und damit freiwillig. Noch. Denn ab 1. April 2020 tritt eine neue EU-weite Kennzeichnungspflicht in Kraft: Ab diesem Stichtag müssen Produzenten auf der Packung anführen, woher die primäre Zutat in Lebensmitteln kommt. Konkret heißt das, dass ein Hersteller von „österreichischem Apfelsaft“ auf die Packung schreiben muss, woher die Äpfel kommen, etwa „Österreichischer Apfelsaft mit Äpfeln aus Österreich, Italien und Ungarn.“
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