Anwalt der Republik löst Krach bei der Signa-Sanierung aus
Die Abstimmungsergebnisse waren eindeutig. Bei der Signa Prime haben am 18. März 239 Gläubiger mit Forderungen in Höhe von 7,69 Milliarden Euro für die Treuhand-Sanierung gestimmt und nur 51 Gläubiger mit Forderungen in Höhe von 1,23 Milliarden Euro dagegen.
Bei der Signa Development haben 163 Gläubiger mit 1,17 Milliarden Euro Forderungen dem Sanierungsplan zugestimmt und 13 Gläubiger mit 17,6 Millionen Euro Forderungen dagegen gestimmt.
Unter den Gegenstimmen war Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, eine der gewichtigsten. Nun hat der oberste Anwalt der Republik noch ein Schäufelchen nachgelegt.
Peschorn hat gegen den Treuhand-Sanierungsplan bei der Signa Development Rekurs beim Oberlandesgericht Wien eingelegt, ein weiterer Rekurs im Verfahren der Signa Prime soll folgen.
Die Knackpunkte
„Wir wollen mit dem Rekurs den Gerichten die Möglichkeit geben, grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Sanierungsverfahrens und eines Sanierungsplans zu klären“, sagt Peschorn zum KURIER. „Eine der grundsätzlichen Fragen ist, wie geht man bei einem Sanierungsplan mit der Bestätigung (Anm.: durch das Gericht) um, wenn nicht sicher ist, dass die angebotene Sanierungsplanquote erreicht wird.“ Oder anders gesagt: Laut Peschorn sei offenkundig, dass der Treuhand-Sanierungsplan mit einer Quote von zumindest 30 Prozent nicht erfüllt werden kann.
Nach Peschorns Rechtsverständnis mussten auch zum Zeitpunkt der Abstimmung (18. März) über den Sanierungsplan alle offenen Masseforderungen bezahlt oder sichergestellt sein. Bei der Signa Prime war das nicht der Fall, der Sanierungsverwalter hat seine Honorar-Forderung in Höhe von 22 Millionen Euro zurückgestellt. Erst durch einen Ende März gewährten Massekredit in Höhe von 100 Millionen Euro sei diese gewährleistet worden.
„Sinnlose Aktion“
Anstatt der anhängigen Treuhandsanierungsverfahren würde Peschorn Konkursverfahren vorziehen, da in Konkursverfahren das Gericht, der Masseverwalter und der Gläubigerausschuss rechtlich die Oberhand haben. Im Treuhand-Sanierungsverfahren kontrolliert der Treuhänder sich selbst. Sein Erfolg wird an den Verwertungsergebnissen und der Quote gemessen.
„Mir ist unverständlich, warum Herr Peschorn Rekurs eingelegt hat. Es ist eine sinnlose Aktion“, sagt Gerhard Weinhofer von Creditreform. „Die Treuhandsanierung ist mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. Sie ist wirtschaftlich die beste Lösung mit den größten Chancen für die Gläubiger. In einem Liquidationszenario winken bloß null bis neun Prozent Quote.“ Nachsatz: „Er gefährdet nicht nur die Verwertungserlöse, sondern eine bessere Quote für die Gläubiger.“
Zustimmung und Gegenstimmen
„Wir haben den Gläubigern keine allgemeine Empfehlung abgegeben. Bei jenen Gläubigern, wo wir ein freies Ermessen hatten, haben wir dem Sanierungsplan zugestimmt“, sagt Cornelia Wesenauer vom AKV. „Wir haben an das Szenario geglaubt, dass der strukturierte Verkauf über den längeren Zeitraum (Anm: von bis zu fünf Jahren) besser ist, als die Panik, die ausbrechen könnte, wenn überall Konkurs darübersteht.“ „Dort, wo wir freies Ermessen hatten, haben wir gegen den Treuhand-Sanierungsplan gestimmt“, sagt Karl-Heinz Götze vom KSV1870. „Wir gehen davon aus, dass die Verwertung länger als fünf Jahre dauern wird. Dazu gibt es noch keine OGH-Entscheidung.“ Problem sei außerdem, dass bei einer Treuhandsanierung das Gericht nicht mehr involviert ist.
Das sagen die Signa-Manager
Aus Sicht des Management der Signa Development "handelt es sich beim erhobenen Rekurs um einen weiteren Versuch, den angenommenen Treuhandsanierungsplan scheitern zu lassen". "Die im Rekurs angeführten Argumente sind für uns nicht nachvollziehbar", heißt es in dem Schreiben an die Großgläubiger. "Wir sind davon überzeugt, dass das Oberlandesgericht Wien den Beschluss des Handelsgerichts Wien bestätigen wird."
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