AK warnt vor Online-Coachings zu schnellem Geld

Über eine Agentur soll das Geld an die ÖVP geflossen sein
Fast alle Betroffenen haben Rücktrittsrecht, über die Vertragsbedingungen wird aber oft nicht informiert.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich warnt vor Online-Coachings, die angeblich zeigen, wie man Tausende Euro verdienen kann. Tatsächlich zocken die selbst ernannten Coaches die Interessierten ab, indem diese erst einmal viel Geld bezahlen sollen. Statt gleich den großen Reibach zu machen, bekommen die Leute vor allem voraufgezeichnete Coaching-Videos. Sind erst die persönlichen Daten hinterlegt, folgt der Anruf eines - an den Provisionen beteiligten - Mitarbeiters.

Dieser soll die Menschen zu einer Anmeldung bewegen, berichtete die Interessenvertretung, die betroffene Mitglieder unterstützt, in einer Presseaussendung am Mittwoch. Als Faustregel für Erwerbsangebote im Internet gibt die AK aus: "Lassen Sie sich bei Vertragsabschlüssen niemals unter Druck setzen und zahlen Sie keinesfalls Geld ein, wenn Sie doch Geld verdienen sollen!" Denn laut den Schilderungen von Betroffenen werden die tatsächlichen Kosten verschwiegen und die notwendige Anfangsinvestition heruntergespielt. Gleichzeitig werden mit den immer gleichen Phrasen hohe Gewinne in Aussicht gestellt.

Am Telefon oder in Videokonferenzen werden die Umworbenen unter Zeitdruck gesetzt und zum Vertragsabschluss gedrängt. Dieser wird über eine Wiederverkäuferplattform wie Copecart oder digistore24 abgewickelt. Auch Ratenzahlung ist möglich, die Plattformen mahnen offene Beträge ein. Betroffene, die sich bisher beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich gemeldet haben, wurden nicht über die wichtigsten Vertragsbedingungen wie Dauer, Kosten oder Rücktrittsrechte des Coaching-Vertrags informiert. In einem Fall war zum Beispiel im Erstgespräch von Kosten um die 260 Euro die Rede, die Rechnung von Copecart belief sich dann jedoch auf 4.760 Euro.

Rücktrittsrecht

Fast alle Betroffenen haben jedoch ein Rücktrittsrecht, informierte die AK. Auch eine Vertragsanfechtung wegen Irreführung und "Verkürzung über die Hälfte" (= krasses Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Vertragsabschluss) ist nach Meinung der Konsumentenschützer möglich. Die AK hat selbst ein Video gedreht, in dem vor dieser Coaching-Masche gewarnt wird.

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