Arbeiterkammer ortet schikanöse Zustände beim Kinderbetreuungsgeld

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Direktor Christoph Klein spricht von "kafkaesken" Zuständen und fordert Erleichterungen.

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz ist schikanös und voll von bürokratischen Schikanen. Das sagt Christoph Klein, Direktor der Arbeiterkammer (AK) im Ö1-Morgenjournal. Die im Gesetz eingebauten Schikanen seien nachgerade "kafkaesk", sie würden bei Institutionen wie der AK zu einem steten Ansturm an zu Beratenden führen. 

Als Beispiel bringt die Arbeiterkammer folgende Echt-Fälle: Eine Mutter, deren Kind zu früh geboren wurde, hat 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld verloren, weil ihr eine Untersuchung gefehlt hat, die zum Zeitpunkt der Frühgeburt noch nicht durchgeführt worden war. 

Einem Vater wurde das Geld für den Papamonat gestrichen, weil Frau und Kind länger im Spital bleiben mussten. Warum hat er das Geld verloren? Weil die Familie vier Wochen am selben Ort zusammenleben muss. Christoph Klein kritisiert solche Ungerechtigkeiten ausnehmend hart: "Da ist eine Ministerialbürokratie in geradezu sadistischer Art und Form unterwegs." 

Kritik gibt es auch, weil bis heute nur vier Prozent der genehmigten Anspruchstage des Kinderbetreuungsgeldes auf Männer entfallen. Anders gesagt: Der Anspruch, dass mit der Unterstützungsleistung der Anteil der betreuenden Männer gesteigert wird, kann derzeit nicht erreicht werden.

Was könnte man tun?

Laut Christoph Klein wäre es sinnvoll, den Partnerschaftsbonus zu erleichtern. Dieser steht einer Familie zu, wenn Vater und Mutter gleich viel Betreuungsleistung bzw. Karenz übernehmen. Laut Klein sollte der Bonus schon gewährt werden, wenn Väter 20 oder 30 Prozent der Betreuung übernehmen.

 

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