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Betrugsmasche: Warnung vor Abzocke mit Vereinsgründungen

Die Betrüger versprechen, dass Vermögen geschützt wird. Tatsächlich können die Opfer Geld, Immobilien und Co im Ernstfall verlieren.
Rearview shot of a young businessman talking on a cellphone in an empty boardroom

Eine perfide Betrugsmasche rund um das Thema Steuervermeidung geht um. Die Täter versprechen ihren Opfern eine Verringerung der Abgabenlast und den Schutz ihres Vermögens und locken sie damit in die Falle. Die Opfer bleiben nicht nur auf hohen Kosten sitzen, sondern verlieren im schlimmsten Fall sogar ihr Hab und Gut. 

„Steuern sparen durch Vereinsgründung“, so das Versprechen auf der Website eines der dubiosen Anbieter. Unternehmer könnten etwa als Vereine steuerfrei arbeiten, wird in einem Informationsvideo behauptet. Auch Private könnten ihr Vermögen durch Vereine schützen, etwa vor Gläubigern oder einer angeblich drohenden Enteignung durch den Staat.

Bei der Vereinsgründung würden die Anbieter ihre Kunden unterstützen. Etwa in dem sie Webinare buchen, in denen ihnen die Vereinsmasche näher gebracht wird. Der erste Kurs ist gratis. Die Betrüger arbeiten auf ihren Websites mit einer Art künstlicher Verknappung: Unabhängig davon, wann die Seite besucht wird, der nächste Gratis-Vortrag (tatsächlich eine Videoaufzeichnung) scheint immer in wenigen Minuten zu beginnen.  

Die Betrüger verlangen für Vereinsgründungen „horrende Summen“

„Diese Workshops und Vorträge dienen dazu, den Leuten den Mund wässrig zu machen. Das wahre Geld verdienen die Betrüger mit der individuellen Beratung“, berichtet Thomas Höhne, emeritierter Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte in der Kanzlei LPA Law Vienna, im Gespräch mit dem KURIER. Gemeinsam mit seinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Maximilian Kralik, berät er die Opfer der Abzocker. Insgesamt würde die Vereinsgründung mithilfe der Betrüger zwischen 5.000 und 10.000 Euro kosten. Zum Vergleich: In einer seriösen Kanzlei liegen die Kosten für eine Vereinsgründung im Regelfall zwischen 1.000 und 1.500 Euro.

Auf die Masche aufmerksam wurden die Rechtsanwälte wegen der zunehmenden Klientenanfragen. Begonnen hätte es vor ungefähr zwei Jahren mit vereinzelten Anrufen aus Deutschland. Mittlerweile würden sich auch immer mehr österreichische Betroffene melden. „Zeitweise haben wir im Wochentakt Anfragen zu diesem Thema erhalten“, erzählt Kralik.

Porträt eines Mannes im dunkelblauen Anzug mit brauner Krawatte vor hellem Hintergrund.

Rechtsanwalt Maximilian Kralik (LPA Law Vienna) erhält regelmäßig Anfragen wegen der Betrugsmasche.

Den Opfern drohen hohe Nachzahlungen und der Verlust von Eigentum

Das Perfide an der Masche seien nicht nur die „horrenden Summen für die Vereinsgründung“, so Höhne. Sondern auch, dass die Versprechen der Betrüger unwahr sind. Denn tatsächlich sind Vereine für gemeinnützige Tätigkeiten zwar von der Steuer befreit. Dafür muss aber auch ein solcher gemeinnütziger Zweck vorliegen. „Wenn es nur darum geht, Geld vom privaten oder unternehmerischen Bereich in den Verein zu schieben, nutzt es nichts, den tollsten gemeinnützigen Zweck in die Vereinsstatuten hineinzuschreiben. Wenn eine Steuerprüfung stattfindet, wird überprüft, was der Verein wirklich tut.“ Die Folge können hohe Nachzahlungen sein.

Dass Gläubiger nur eingeschränkt auf das Vermögen im Verein zugreifen können, stimmt zwar. Das gilt aber auch für denjenigen, der das Vermögen (also etwa Bargeld, eine Immobilie oder ein Auto) in den Verein eingebracht hat. Dieses Vermögen gehört dann dem Verein. „Das bedeutet, der ehemalige Eigentümer kann es weder verkaufen, noch verschenken oder vererben. Und wer versucht, das Vermögen mit irgendwelchen Tricks aus dem Verein herauszuholen, verwirklicht den Tatbestand der Untreue. Da ist man dann im Strafrecht“, so Höhne.

Mann im grauen Anzug mit gelber Krawatte vor hellem Hintergrund.

Vereinsrechtsexperte Thomas Höhne (LPA Law Vienna) warnt vor der Betrugsmasche und ihren Folgen.

Eine Rückabwicklung ist nur im Einzelfall möglich

Ist ein Opfer den Betrügern in die Falle gegangen, kann es bereits zu spät sein, um den Schaden wieder rückgängig zu machen. „Das kommt dann auf die konkreten Umstände an, ob wir da noch helfen können. Kürzlich konnten wir in einem Fall alles rückabwickeln, aber das wird nicht in jedem Fall so funktionieren“, so Höhne. Er warnt davor, „sich an solchen Transaktionen zu beteiligen“.

Um nicht selbst in eine solche Falle zu tappen, können Konsumenten dubios wirkende Online-Angebote etwa über Bewertungsplattformen im Netz (etwa Trustpilot etc.) anhand der Erfahrungsberichte anderer Kunden überprüfen. Bei Unsicherheiten können seriöse Rechtsanwälte und Steuerberater weiterhelfen.

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