Was das Recht auf Reparatur Konsumenten wirklich bringt
Ein Installateur in blauer Arbeitskleidung repariert eine Waschmaschine mit Werkzeug.
Er lötet, er schraubt, er klebt und verkabelt – Wolfgang von Rüden repariert aus Leidenschaft. Als der KURIER ihn beim sogenannten „Repair Café“ in der Helvetia-Zentrale am Hohen Markt besucht, ist der ehemalige Physiker gerade dabei, ein Smartphone zu zerlegen. Achtmal pro Monat kommen er und weitere technik-affine Freiwillige des Vereins Repair Team Wien zusammen und bieten Reparaturen von Haushaltsgeräten und Elektronikartikeln an.
Von Rüdens Motivation ist klar. Er hat viele Jahrzehnte an Reparaturerfahrung und möchte der Gesellschaft „etwas zurückgeben“. Zudem sei ihm der Umweltschutz wichtig: „Der höchste Anteil an fällt bei der Herstellung neuer Geräte an“, erklärt der Vereinsobmann. Die Besitzer kaputter Geräte können diese bei den Reparaturveranstaltungen kostenlos richten lassen. Bezahlen müssen sie nur die Ersatzteile. Sind diese nicht sofort erhältlich, werden sie bestellt. Die Betroffenen können dann beim nächsten Termin wiederkommen. Stolz ist von Rüden auf die Erfolgsquote des Vereins: In 77 Prozent der Fälle kann das Gerät wieder zum Laufen gebracht werden.
Wolfgang von Rüden repariert gemeinsam mit anderen Freiwilligen kostenlos elektronische Geräte.
Die EU will Reparaturen fördern und Elektroschrott vermeiden
Reparaturen sind ein Riesenthema – auch politisch. Die Europäische Union versucht schon seit längerer Zeit, Reparaturen zu fördern und die Menge an Elektroschrott so zu reduzieren. Seit 2024 müssen viele Geräte etwa so produziert sein, dass sie grundsätzlich repariert werden können. Nun wird die Reparatur für Hersteller von Haushaltsgeräten sogar zur Pflicht. Vergangene Woche beschloss der Nationalrat das „WaRUG“, in der sperrigen Namens-Vollversion auch Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie um.
Ab 1. Oktober treten die Änderungen für Geräte wie etwa Waschmaschinen, Fernseher oder Smartphones in Kraft: Die Hersteller sind ab dann gesetzlich verpflichtet, diese zu reparieren. Diese Verpflichtung gilt über die gesetzliche Gewährleistungspflicht und Garantien hinaus und betrifft auch Produkte, die vor Oktober 2026 gekauft wurden. Ersatzteile müssen je nach Produktkategorie auch sieben bzw. zehn Jahre nach Produktionsende bereitgestellt werden. Ablehnen dürfen Hersteller eine Reparatur nur, wenn diese technisch unmöglich ist.
Das „Recht auf Reparatur“ gilt ab 1. 10. für folgende Produktgruppen:
- Waschmaschinen und Trockner
- Geschirrspüler
- Kühlgeräte
- Bildschirme (z. B. Monitore oder Fernseher)
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server und Datenspeicherprodukte
- Smartphones, Handys und Tablets
- E-Bikes und E-Roller
Viele Geräte wie Kaffeemaschinen, Laptops oder Kopfhörer fallen nicht unter die Reparaturpflicht, weil für sie noch keine Ökodesign-Regeln zur Reparierbarkeit beschlossen wurden. Die Liste ist dynamisch und wird voraussichtlich in Zukunft auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.
Die Bedingungen müssen für den Konsumenten fair sein. Das Gesetz verlangt eine Reparatur innerhalb einer „angemessenen Frist“ und kostenlos bzw. zu einem „angemessenen Preis“. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht berührt die neue Regelung nicht: Zeigt sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf bei einem Gerät ein Mangel, kann der Verbraucher vom Verkäufer auch weiterhin kostenlos die Reparatur oder den Austausch des Produkts verlangen.
Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nach Reparatur um ein Jahr
Für Produkte, die ab dem 1. Oktober gekauft werden, gibt es bei der Gewährleistung eine Änderung: Lässt der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren eine Reparatur vornehmen, verlängert sich auch der Gewährleistungsanspruch automatisch um ein zusätzliches Jahr. Und das nicht nur auf das Ersatzteil oder die Reparatur, sondern auf das gesamte Gerät. Das soll den Anreiz erhöhen, reparieren zu lassen, anstatt sofort ein neues Gerät zu fordern.
BSH-Österreich-Chef Andreas Diepold begrüßt die neuen Vorgaben.
Ein Ansatz, den auch europäische Produzenten unterstützen. Die betreffende Richtlinie sei ein „EU-Gesetz, das Freude bereitet“, sagt Andreas Diepold, Österreich-Chef von Bosch Siemens Hausgeräte (BSH). „Es ist eine Richtlinie, die uns hilft, die den Standort stärkt und die Arbeitsplätze in Österreich sichert.“ Denn beim europäischen und heimischen Marktführer im Bereich Haushaltsgeräte sieht man sich gut gewappnet für die neuen Vorgaben.
BSH führt jedes Jahr 65.000 Reparaturen in Österreich durch
„Wir setzen als Qualitätshersteller schon lange auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit“, so Diepold. Mehr als 65.000 Reparaturen führt BSH jedes Jahr in Österreich durch, 10.000 davon in der eigenen Werkstatt in Wien. Die Ersatzteile werden aus Deutschland geliefert, wo der Konzern in Fürth ein eigenes Lager mit 350.000 Artikeln hat.
Einen riesigen Andrang bei den Reparaturen, wie es ihn etwa zur Zeit des Reparaturbonus gab, erwartet Diepold ab Oktober nicht. Er geht für den Beginn erst einmal von einer Steigerung im einstelligen Prozentbereich aus. Insgesamt erwartet er aber durch die neuen Vorgaben Veränderungen auf dem europäischen Markt. „Ich glaube, mittel- bis langfristig wird diese Herstellerverpflichtung den Markt gestalten.“ Offen lässt der BSH-Österreich-Chef die Frage, ob die Vorgaben größere Vorteile gegenüber asiatischen Billiganbietern bringen würden
Es war eine österreichische Erfolgsgeschichte: Im April 2022 startete der bundesweite Reparaturbonus. 250 Millionen Euro standen dafür zur Verfügung. Gefördert wurden Reparaturen, der Staat übernahm die Hälfte der Kosten, maximal 200 Euro. Der Andrang war riesig: Mehr als 1,7 Millionen Bons wurden insgesamt eingelöst. Besonders oft wurden Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen repariert. Im Mai 2025 wurde der Bonus frühzeitig ausgesetzt, weil das vorgesehene Budget zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft war. Die Regierung kündigte eine Weiterführung an.
Seit 12. Jänner 2026 gibt es das Nachfolgemodell unter dem Namen „Geräte-Retter-Prämie“. Die maximale Förderung pro Bon wurde auf 130 Euro gesenkt. Auch die Produktgruppen wurden eingeschränkt. So wird etwa die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten nicht mehr gefördert. Durch den Bonus abgedeckt sind Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Eiskästen, Tiefkühler, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem werde die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt. Auch die „Geräte-Retter-Prämie“ erfreute sich großer Beliebtheit, bis Ende Mai wurden fast 100.000 Reparaturbons eingelöst.
Ursprünglich wurde die Prämie vom Bund für 2026 bis 2028 mit 30 Millionen Euro pro Jahr budgetiert. Im Juni fiel sie aber den Kürzungsmaßnahmen des Doppelbudgets für 2027/28 zum Opfer, sie läuft mit Jahresende aus. Die Entscheidung stieß auf Kritik seitens der Wirtschaftskammer und des Elektrohandels. Branchenvertreter bemängeln, dass das plötzliche Ende nach nur einem Jahr Laufzeit ein falsches Signal für den Umweltschutz sei. Außerdem würde der Stopp Betrieben sowie Konsumenten die Planungssicherheit rauben.
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