Abgasskandal: VW sucht außergerichtliche Lösungen mit frustrierten Kunden

Volkswagen zahlt in Einzelfällen
Einzelne Fälle um Autos mit erhöhten Abgasen werden vor Gericht nicht ausjudiziert, es wird ein Fahrzeugtausch angeboten.

In der Affäre um den überhöhten Stickoxid-Ausstoß bei Millionen Diesel-Fahrzeugen der VW-Gruppe kommt es an der gerichtlichen Front zu einer auffälligen Bewegung. Schadenersatzverfahren, die frustrierte Fahrzeugbesitzer gehen den Autobauer und VW-Händler in Deutschland und Österreich eingebracht haben, werden vorzeitig beendet. So hat VW in drei in erster Instanz verlorenen Verfahren auf eine Berufung verzichtet. Die Fahrzeugbesitzer werden entschädigt. Der deutsche Anwalt Marco Rogert, der die Urteile erstritten hat, ortet einen "Strategiewechsel" bei VW. VW bestreitet das vehement.

"Es wird mittlerweile alles unternommen, um Urteile in zweiter Instanz zu verhindern", sagt Rogert, der rund 2100 Fahrzeughalter vertritt, zum KURIER. "Die Angebote von VW kann man nicht abschlagen. Ich habe von Kollegen gehört, dass die geforderten Beträge zum Teil direkt überwiesen wurden." Indes teilt VW dem KURIER mit, dass die Anerkennung der Urteile bloß "Ausnahmen" seien – aufgrund rechtlicher Besonderheiten.

Bloß Einzelfälle

"Mit Urteil vom 12. Mai 2017 haben die Landgerichte Arnsberg und Bayreuth – entgegen der ganz überwiegend erfolgten Rechtsprechung – der Position zweier Kläger Recht gegeben und ihren Klagen auf Rückabwicklung überwiegend stattgegeben", teilt VW dem KURIER mit. "Die Volkswagen AG geht davon aus, dass diese Urteile keinen Einfluss auf andere laufende Verfahren haben werden. Die Volkswagen AG hat entschieden, gegen die Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth nicht in Berufung zu gehen."Nachsatz: "Volkswagen erachtet die Urteile weiterhin für rechtsfehlerhaft und hält an der Rechtsauffassung fest, dass eine Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG gegenüber Käufern betroffener Fahrzeuge nicht in Betracht kommt. Aufgrund der Besonderheiten der vorliegenden beiden Fälle legt Volkswagen jedoch keine Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen ein."

Zivilklagen

In Österreich sind Zivilklagen insbesondere gegen VW-Händler anhängig. Drei Verfahren sind vor einem Urteil durch den Obersten Gerichtshof vorzeitig beendeten worden. "Ich habe im Auf-trag meiner Mandanten die Revisionen zurückgezogen, mehr kann ich dazu nicht sagen", sagt Anwalt Michael Poduschka zum KURIER. Er beruft sich auf seine Verschwiegenheitspflicht. Dem Vernehmen nach sollen die drei rechtsschutzversicherten Kläger entschädigt worden sein. " Auch unsere Wahrnehmung ist, dass VW versucht, anhängige Verfahren, die negativ ausgehen könnten, zu beseitigen", sagt Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation.

In einzelnen Fällen kommt es nach Angaben des Salzburger Generalimporteurs Porsche Holding zu einer außergerichtlichen Einigung in Form eines Fahrzeugtausches, weil die Kunden mit ihren Auto "nicht zufrieden" sind.

Porsche Holding

"Wenn der Kunde das Auto in ein neues umtauschen möchte, wird sich der Händler darum bemühen", sagt Porsche-Holding-Sprecher Richard Mieling. "Es ist aber grundsätzlich nicht so, dass wir jedes Autos zurückkaufen." Laut Mieling liegt außerdem ein OGH-Urteil vor, das bescheinigt, dass das Software-Update in Sachen Abgase dem Kunden zumutbar ist. Auch seien die meisten Klagen bisher gewonnen worden.

Indes dürfte es für fünf in die Abgasaffäre verwickelte VW-Manager eng werden. Die US-Justiz hat Haftbefehle gegen die Verdächtigen erlassen. Grundlage ist eine 40 Seiten starke Anklage vom 11. Jänner 2017. Der Verdacht: Täuschung der US-Behörden und Kunden und Verletzung der Umweltgesetze. Sie müssen nun bei Auslandsreisen auf der Hut sein. Ihnen droht die Festnahme.

Tauglich für Verkehr

"Das Vertrauen unserer Kunden ist uns überaus wichtig. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es für kundenseitige Klagen keine Rechtsgrundlage gibt. Alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Sie können uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt und ohne Restwerteinbußen verkauft werden", heißt es weiter aus Wolfsburg. "Die Volkswagen AG ist der festen Überzeugung, dass ihre Rechtsauffassung Bestätigung durch die obergerichtliche Rechtsprechung erfahren wird. Das ist bereits jetzt bei der überwiegenden Mehrheit der erstinstanzlichen Urteile der Fall.

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