Abgaskrimi: Für VW regnet es gelbe Karten - es steht 20:1 für Kläger

Abgaskrimi: Für VW regnet es gelbe Karten - es steht 20:1 für Kläger
Die Anwälte der betroffenen Österreicher steigen aufs Gas, VW versucht die Fahrtrichtung mit der Handbremse zu ändern, aber OLG-Richter bleiben offensichtlich in der Spur.

Dem deutschen Autobauer Volkswagen scheinen im Rechtsstreit rund um die Abgasmanipulationen immer mehr die Felle davon zu schwimmen – zumindest in Österreich. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt bekanntlich fast 10.000 betroffene Autobesitzer, in 16 Sammelklagen werden insgesamt 60 Millionen Euro Schadenersatz geltend gemacht.

637 Fahrzeughalter, 3,9 Millionen Euro

Am nächsten Freitag wird am Landesgericht Leoben eine dieser Klagen verhandelt. 637 Fahrzeughaltern fordern vom Wolfsburger Konzern 3,9 Millionen Euro Schadenersatz; im März geht es dann noch in Eisenstadt, Graz und Klagenfurt weiter.

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VW-Chef Herbert Diess bekommt von österreichischen Gerichten viele gelbe Karten

Dabei versuchen die VW-Anwälte, eine Klagemöglichkeit in Österreich zu verhindern. Oder anders gesagt: Sie behaupten, österreichische Gerichte seien für die Klagen der VW-Kunden gar nicht zuständig, sondern nur deutsche Gerichte. Diese Ansicht mit der Unzuständigkeit heimischer Gerichte hat sich VW von einem renommierten Wiener Rechtsprofessor im vergangenen Herbst in einem Gutachten bescheinigen lassen. Offenbar rechnet sich VW in Deutschland bessere Erfolgschancen aus.

Klare Rechtsprechung

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VW-Werksstraße in Wolfsburg

Doch die österreichischen Obergerichte sind davon wenig beeindruckt. Im Gegenteil. Im Vorfeld der neuen Prozesse liegt nun das 21. Urteil eines Oberlandesgerichtes vor – und es steht nun 20:1 für die frustrierten Autobesitzer. Das Oberlandesgericht Wien erteilt in der druckfrischen Entscheidung, die Anwalt Michael Poduschka für den VKI erstritten hat, Volkswagen eine glatte Abfuhr.

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Oberlandesgericht Wien  hat neue Entscheidung gefällt

„Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte, dass der Vermögensschaden eines Fahrzeugerwerbers – als Folge einer behaupteten Manipulation – am Ort der Auslieferung des manipulierten Fahrzeuges eintritt, auch wenn die behauptete Manipulation der Abgaswerte nicht in Österreich stattgefunden hat“, urteilt Reinhard Hinger, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien. „Da das Fahrzeug des Klägers in Klosterneuburg ausgeliefert wurde, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichts Korneuburg.“

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Thomas Hirmke, ist der Chefjurist des Verein für Konsumenteninformation (VKI)

„Das aktuelle OLG-Urteil ist ein wesentlicher Etappensieg und es ist richtungsweisend“, sagt VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke zum KURIER. „Wir hoffen, dass die Zuständigkeitsfrage österreichischer Gerichte damit beendet ist und endlich in der Sache selbst verhandelt werden kann.“ Nachsatz: „Wir sind auch zuversichtlich, dass die betroffenen Kläger am Ende Recht bekommen.“

20 Prozent Schadenersatz, plus Folgehaftung

Wie berichtet, fordern die knapp 10.000 Sammelkläger 20 Prozent Schadenersatz vom Fahrzeug-Kaufpreis und die Haftung von VW für alle Folgeschäden, die unter anderem durch den heimlichen Einbau einer Abgasabschaltevorrichtung entstehen können. Denn die Software-Updates, die im Zuge der behördlichen Rückrufaktion durchgeführt werden, sind keine Offenbarungen.

„Folgeschäden“

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Haftung für Folgeschäden

„Die Folgen sind teilweise schlimm. Bei einem hohen Prozentsatz zeigt sich ein höherer Treibstoffverbrauch und ein schlechteres Drehmoment im Praxisbetrieb“, sagt Hirmke zum KURIER. „Das sind solche Folgeschäden, über die sich die Leute beschweren und die sie meist auch penibel dokumentieren.“

Im Einzelfall Rückzug

Indes hat Volkswagen aber noch die Möglichkeit, das neue OLG-Urteil beim Obersten Gerichtshof zu bekämpfen. Dem Vernehmen nach hat VW aber bisher zu den Kernvorwürfen keine höchstgerichtliche Entscheidung angestrebt, sondern in Einzelfällen dann doch eine (finanzielle) Einigung angeboten und erzielt.

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