Ab 1. Oktober: Was die neue Corona-Kurzarbeit bringt
Die aktuelle Regelung zur Corona-Kurzarbeit (Phase II) läuft am kommenden Mittwoch aus. Sie wird derzeit für knapp 296.000 Personen in Anspruch genommen, wobei die meisten Betroffenen aus der Industrie (140.000) und dem Tourismus (28.000) kommen. Die Kosten für den Staat sind beträchtlich und inzwischen auf 4,7 Mrd. Euro angewachsen.
Die Regierung hat daher gemeinsam mit den Sozialpartnern die bis dato sehr kulanten Regelungen für die Inanspruchnahme der Lohn-Subvention etwas verschärft. Die Corona-Kurzarbeit "Phase III" startet am Donnerstag, 1. Oktober. Für Neuanträge gelten dann etwa höhere Zugangshürden, eine längere Mindestarbeitszeit und eine Weiterbildungsbereitschaft für Arbeitnehmer.
39 Prozent wollen beantragen
Laut einer Umfrage der Wirtschaftskammer wollen 39 Prozent der Unternehmen die neue Kurzarbeit beantragen. Die größte Nachfrage gibt es in der Steiermark, Vorarlberg und Wien. Im Branchenvergleich liegt das Gastgewerbe mit 57 Prozent vorne, gefolgt von der an sich gut durch die Krise gekommenen Sparte Information und Consulting, wo jeder zweite Betrieb weiterhin auf Kurzarbeit setzen will.
Die sechs wichtigsten Punkte der Kurzarbeit Phase III:
1. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit kann auf 30 bis 80 Prozent reduziert werden. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate, kann aber auch für eine kürzere Zeit beantragt werden. Damit ist der Spielraum etwas geringer als bisher. Eine Sonderregelung gibt es für die Stadthotellerie. Sie kann die Arbeitszeit auch auf unter 30 Prozent reduzieren. Die Arbeitgeber zahlen nur die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit. Das AMS übernimmt die Mehrkosten für die entfallenen Arbeitsstunden und die Lohnnebenkosten. Die Arbeitnehmer müssen spätestens drei Tage im vorhinein über die Kurzarbeit informiert werden.
2. Gute Gründe
Für die Genehmigung der Kurzarbeit bleibt muss die wirtschaftliche Betroffenheit anhand eines standardisierten Verfahrens nachgewiesen werden. Dafür ist eine Prognoserechnung vorzulegen. Wird Kurzarbeit für mehr als fünf Arbeitnehmer beantragt, muss ein Steuerberater die Angaben bestätigen.
3. Gehaltshöhe
Arbeitnehmer erhalten weiterhin 80, 85 oder 90 Prozent des Nettolohns vor der Kurzarbeit. Lohnerhöhungen wie KV-Erhöhungen oder Gehaltsvorrückungen werden bei der Kurzarbeit berücksichtigt.
Kommentare