Details zur Verlängerung der Corona-Kurzarbeit fixiert

CORONAVIRUS - KURZARBEIT/ARBEITSMARKT
Mindestarbeitszeit wird auf 30 Prozent erhöht. Arbeitnehmer müssen arbeitsplatzbezogene Weiterbildung annehmen.

Die Details der dritten Phase der Corona-Kurzarbeit sind von den Sozialpartnern fixiert worden, wie das Arbeitsministerium der APA einen "Standard"-Bericht bestätigte. Die Phase III läuft - wie bereits bekannt - von Oktober bis März 2021, die Mindestarbeitszeit wird von 10 auf 30 Prozent angehoben. Die Antragshürden werden erhöht.

So müssen künftig Unternehmen, sofern sie mindestens sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, eine schriftliche Begründung einreichen, die die Umsatzentwicklung berücksichtigt und eine Prognose fürs Geschäft beinhaltet. Die Plausibilität der Daten muss von einem Steuerberater bestätigt sein.

Sofern der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung anbietet, muss der Arbeitnehmer sie annehmen. Einen Großteil der Finanzierung von Fortbildungen übernimmt das AMS.

Lohnvorrückungen schlagen sich in höherem Kurzarbeitsentgelt nieder, wie Anna Daimler von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida dem "Standard" (Mittwochausgabe) sagte.

Natürlich könne ein Unternehmen auch kürzere Kurzarbeits-Zeiträume als Oktober bis März beantragen, ergänzt die Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber der APA.

"Man kann selbstverständlich schon früher wieder aus der Kurzarbeit aussteigen, wenn keine wirtschaftliche Notwendigkeit dazu mehr besteht."

Derzeit sind knapp 389.000 Personen in Kurzarbeit. Die Corona-Kurzarbeit kostete den Staat bisher 4,7 Mrd. Euro.

Kommentare