3-G-Pflicht im Job: Viele Fragen offen

3-G-Pflicht im Job: Viele Fragen offen
Ministerien verhandeln über letzte Details der Verordnung. Unklar ist, wie im Betrieb kontrolliert wird, welche Folgen ein fehlender Nachweis hat und ob die bestehende Maskenpflicht bleibt.

Die geplante 3-G-Pflicht für den Arbeitsplatz lässt noch viele Fragen offen. Es spießt sich noch bei den arbeitsrechtlichen Details, weshalb die für Ende der Woche geplante Verordnung des Gesundheitsministers noch immer nicht verschickt wurde. „Die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekannt gegeben werden“, heißt es dazu auf KURIER-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Das geplante Einführungsdatum 15. Oktober wird nicht bestätigt. Es könnte wohl auch der 1. November werden.

Alle Arbeitnehmer?

Was bisher als Entwurf durchgesickert ist, wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber den bisherigen 3-G-Regeln für Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich. Laut ZiB2-Bericht soll „geimpft, getestet oder genesen“ für alle Arbeitnehmer gelten, die Kontakt mit Kunden oder Kollegen haben. Hält sich ein Arbeitnehmer nicht daran, so kann ihn der Arbeitgeber vom Dienst suspendieren, also ohne Bezahlung nach Hause schicken. Eine ähnliche Regelung gilt ab 15. Oktober in Italien. Dort kann ein Arbeitnehmer ohne Gehalt allerdings nur dann suspendiert werden, wenn er fünf Tage lang hintereinander ohne 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz erscheint. Hier kommt es auf die konkrete Formulierung an.

In Österreich sprechen sich die Sozialpartner zwar für eine gesetzliche 3-G-Regelung als Impfanreiz aus, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmervertreter lehnten zuletzt eine 3-G-Pflicht für alle Arbeitnehmer als klar überschießend ab. Sie forderten eine Einschränkung auf Berufsgruppen mit häufigen Personenkontakten, etwa im Außendienst. Die Wirtschaftskammer fürchtet vor allem den bürokratischen Aufwand durch die Kontrollen des 3-G-Nachweises. In vielen Betrieben gibt es keine Zutrittskontrollen, es können also nur Stichproben durchgeführt werden. Aber wie und von wem? Aus Datenschutzgründen darf der 3-G-Status zwar überprüft, aber nicht abgespeichert werden.

Wann und wo testen?

Offen ist auch die Frage, wo und wann sich die Mitarbeiter testen lassen können und ob die Tests gratis angeboten werden. Wird eine Testpflicht angeordnet, müssen die Tests während der Arbeitszeit ermöglicht werden, fordert etwa die Gewerkschaft. Der Handelsverband unterstützt grundsätzlich die 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz, fordert dafür aber eine Lockerung der Maskenpflicht für die rund 600.000 Handelsangestellten. „Acht Stunden täglich mit einer dicht sitzenden FFP2-Maske im Geschäft tätig zu sein, das erschwert die Arbeitsbedingungen der Handelsangestellten enorm“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Er verweist auch darauf, dass in Wien nur noch PCR-Tests (für 48 Stunden) anerkannt werden, aber in den anderen Bundesländern die PCR-Infrastruktur nicht entsprechend vorhanden sei. Vor allem am Montag hätte das Verkaufspersonal oft keine Möglichkeit, getestet zur Arbeit zu kommen.

Après-Ski-Regelung

Noch ausständig ist auch die Verordnung in Sachen Corona-Maßnahmen für die kommende Wintersaison. Der Gemeindebund pocht darauf, dass die Sperrstunde nicht von den Bürgermeistern festgelegt werden soll, sondern von den Bezirkshauptmannschaften. Die Gemeinden hätten im Gegensatz zu den Bezirksverwaltungsbehörden keine epidemiologischen Daten zur Verfügung, argumentiert der Gemeindebund.

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