100.000-Euro-Einlagensicherung bei Banken: EU-Pläne sorgen für Aufregung

100.000-Euro-Einlagensicherung bei Banken: EU-Pläne sorgen für Aufregung
Heimische Banken und Raiffeisen-Sektor wehren sich gegen mögliche Aufweichung

Bankenobmann Willi Cernko und Johannes Rehulka, Generalsekretär des Raiffeisenverbandes, warnen eindringlich vor einer Schwächung des seit Jahren eingespielten Systems der Einlagensicherung. Gemeint ist im Kern die Art und Weise, wie in Zukunft mit strauchelnden Banken umgegangen werden soll. Und wer im Fall einer Pleite die Zeche zahlt.

Die konkrete Höhe der Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank soll auch in Zukunft geschützt bleiben. Cernko und Rehulka warnen dennoch „vor einer Verunsicherung von Sparerinnen und Sparern und einer Schwächung der Finanzmarktstabilität“. Denn die Branchenvertreter befürchten einen Ausbau des sogenannten EU-Bankenabwicklungsrechtes zulasten der Einlagensicherung.

Im Finanzministerium ist man um Beruhigung bemüht. Den Anstrengungen auf EU-Ebene, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors generell zu stärken, stehe man „grundsätzlich konstruktiv gegenüber“.

Schutz der Einlagen

Gleichzeitig heißt es aber auch: „Die strengen Bail-in-Regelungen dürfen weder verwässert noch umgangen werden. Das heißt, dass zuallererst Gläubiger und Eigentümer der Banken für Verluste und Kosten aufkommen müssen. Das oberste Ziel des funktionierenden Systems der österreichischen Einlagensicherung ist der Schutz der gesicherten Spareinlagen. Das hat sich in der Vergangenheit bewährt und das soll auch in Zukunft so bleiben.“

Worum dreht sich die Aufregung nun im Detail?

Die heimischen Bankenvertreter beziehen sich konkret auf die seit vergangener Woche akkordierte Position des EU-Parlaments. Die EU-Abgeordneten wünschen sich unter anderem, dass es in Hinkunft zu einer „signifikanten Ausweitung der Verwendung“ von Mitteln der Einlagensicherung kommt. Damit würde die Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung (Fachbegriff: „Bail-in“) „erheblich untergraben“, warnen Cernko und Rehulka. Denn die Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsicht FMA) könnten den Einlagensicherungstopf im Notfall „binnen kürzester Zeit leeren“.

Bei Pleite zurückgereiht

Was die Banken zusätzlich schmerzt: Es soll laut EU-Parlament auch der bevorrechtete Rang der Einlagensicherung in der Insolvenz fallen, womit sie nicht mehr bevorzugt aus der Insolvenzmasse bedient würde. Damit würde weniger aus der Insolvenzmasse zurückfließen und die Banken müssten im Umkehrschluss hinterher wieder mehr in den Topf der Einlagensicherung einzahlen.

Hintergrund der Debatte ist, dass in der Vergangenheit in Europa bei großen Banken die werterhaltenden, planvollen Abwicklungen im Gegensatz zur Liquidation und Insolvenz (z. B. bei der Hypo Alpe Adria) recht gut funktioniert haben – bei kleinen oder mittleren Banken aber nicht. In diesem Bereich soll das EU-Abwicklungsrecht ausgebaut werden.

Was weiterhin nicht kommen dürfte, ist eine EU-Einlagensicherung aus einem einzigen Topf. Denn dann müssten z. B. österreichische oder deutsche Banken für eine Pleite in Italien mitzahlen. Hier gibt es daher großen politischen Widerstand.

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