Radarkontrolle austricksen: Vorsicht vor dem "Blatt-Trick"
Immer wieder werden in den sozialen Medien mehr oder weniger "clevere" Tricks gezeigt, um Radarkontrollen zu umgehen. So etwa ein Blatt, das auf das Nummernschild geklebt wird.
Im Internet kursieren zahlreiche Tricks, mit denen man angeblich Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen umgehen könnte. Dazu zählen reflektierende Sprays, Sticker oder Folien, welche das Kennzeichen teilweise unkenntlich machen, sobald ein Blitzfoto geschossen wird. Einige dieser vielversprechend klingenden Methoden versagen jedoch bei Tests in der Praxis.
Gerade jetzt in der Herbstzeit wird in den sozialen Medien ein besonders "cleverer" Hack verbreitet: Ein größeres Blatt, zum Beispiel ein Ahornblatt, soll mit doppelseitigem Klebeband am Nummernschild fixiert werden. Aber funktioniert das wirklich und ist es überhaupt legal?
Wenn der Herbstwind durch die Straßen fegt und nasses Laub durch die Luft wirbelt, landet nicht selten das ein oder andere Blatt auf der Windschutzscheibe oder eben auch auf dem Kfz-Kennzeichen. Auf den ersten Blick wirkt dieser Trick also beinahe clever. Gerät man mit dem halb verdeckten Nummernschild in eine Radarkontrolle, könnte es tatsächlich sein, dass der Bußgeldbescheid ausfällt, wenn das Kennzeichen auf dem Foto unleserlich und keine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Doch es gibt mehrere Haken:
- Zuordnung trotz halb verdecktem Nummernschild: Ist auf dem Foto der Radarkontrolle das Kennzeichen teilweise zu sehen (was der Fall ist bei dem "Blatt-Trick"), kann das bereits genügen, um den Fahrzeughalter zu ermitteln.
- Moderne Technik: Hoch entwickelte Radarsysteme kann man damit nicht so schnell überlisten, denn sie arbeiten oft mit mehreren Kamerawinkeln und modernster Software.
- Manipulation des Kennzeichens ist strafbar: Wer bewusst das Nummernschild verdeckt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Geschwindigkeitsbeschränkungen haben ihren Sinn: Radarkontrollen mögen lästig sein, schützen aber Menschenleben.
"Blatt-Trick" ist illegal
Der "Anti-Radar-Trick" mit Herbstlaub mag auf den ersten Blick originell wirken, doch zuverlässig oder gar legal ist er allerdings nicht. Alles, was die Sichtbarkeit des Kennzeichens absichtlich einschränkt, verstößt gegen das Gesetz.
Österreich: Kennzeichen muss deutlich erkennbar sein
Im österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) ist klar geregelt, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge tragen muss, dass das Nummernschild während der Fahrt jederzeit deutlich lesbar und nicht verdeckt ist (§ 49). Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang auch Paragraf 102 KFG relevant. Dieser besagt: "Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht und dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges [...] vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind."
Das sagt ein Anwalt dazu
Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler, der seine Expertise regelmäßig in den sozialen Medien teilt, äußerte sich auf TikTok zum "Trick" mit dem Laubblatt: "Wenn man dir glaubt, dass das ein echtes Laubblatt ist und zufällig dort gelandet ist, wäre das nur eine Ordnungswidrigkeit. Ansonsten ist das allerdings eine Straftat und du könntest wegen Kennzeichenmissbrauchs mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen."
"Lasst uns das Rasen nicht normalisieren"
Das virale Video, in dem der vermeintliche "Trick" gezeigt wird, wurde inzwischen über 15 Millionen Mal aufgerufen. Die Erstellerin betont in den Kommentaren, man solle das Ganze "mit Humor nehmen". Doch viele Nutzer finden den "Spaß" alles andere als lustig:
- "Weißt du, wie man Strafzettel fürs Rasen loswird? Indem man NICHT RAST!"
- "Ich verstehe den Witz, aber lasst uns das Rasen nicht normalisieren 😭"
- "Zeig das den Familien, die durch Rasen Angehörige verloren haben."
- "Erwachsenwerden heißt erkennen, dass Rasen nicht besonders clever ist."
Kurz gesagt: Wer das Kennzeichen absichtlich unkenntlich macht, um ungestraft schneller fahren zu können, riskiert nicht nur eine Geldstrafe und strafrechtliche Konsequenzen, sondern gefährdet auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.
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