Hitze im Büro: Darf der Chef rechtlich kurze Hosen verbieten?

Hitze im Büro: Darf der Chef rechtlich kurze Hosen verbieten?
Jahr für Jahr dasselbe Thema: Die einen dürfen Bein zeigen, die anderen nicht. Der KURIER fragte bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft nach.

Knie zeigen. Mit jeder neuen Hitzewelle würden das viele Männer gerne auch im Büro tun. Was für Frauen mit Röcken und Kleidern selbstverständlich ist, wird beim männlichen Geschlecht meist nicht gerne gesehen. Ein schwieriges Thema, weiß auch Flora Alvarado-Dupuy, Juristin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

"Rechtlich gesehen ist es so, dass Kleidungsvorschriften innerhalb eines Dienstverhältnisses eine Einschränkung des Privatlebens darstellen", sagt die Expertin im Gespräch mit dem KURIER. "Sie müssen deshalb sehr vorsichtig gestaltet werden." Arbeitgeber können nicht grundlos festlegen, wie sich die Mitarbeiter zu kleiden haben. "Es muss im sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen."

Gelebte Praxis gilt

Grundsätzlich haben sich Mitarbeiter ihrem Job angemessen zu kleiden, erläutert Alvarado-Dupuy. Darüber hinaus gebe es drei Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Kleidungsvorschriften festzusetzen: Im Arbeitsvertrag, im Zuge eines Betriebsvereinbarung oder mittels einer Weisung. "Widerspricht die Kleidung diesen Regeln, kann der Chef sagen 'So bitte nicht'. Jedoch geht das nur, wenn es im Kontext der konkreten Tätigkeit gerechtfertigt und nicht diskriminierend ist. Kleidervorschriften, die sich nur an ein Geschlecht richten oder Stereotype transportieren, sind diskriminierend und daher nicht zulässig."

Doch was bedeutet "angemessen", wenn kein Dresscode vereinbart wurde? Das komme auf den Arbeitskontext an, so Alvarado-Dupuy. An einem formelleren Arbeitsplatz mit Kundenkontakt, wie etwa in einer Bank, werden lange Hosen eher üblich sein, als zum Beispiel auf einer Baustelle. Eine weitere Orientierung bietet die Betriebsübung: "Das ist die gelebte Praxis, die der Arbeitgeber bisher akzeptiert hat". Außerdem unterliege die Vorstellung von angemessener Kleidung einem gesellschaftlichen Wandel.

In jedem Fall nicht rechtens wäre eine Kündigung, nur weil Mann einmal in kurzen Hosen im Büro erschienen ist. Flora Alvarado-Dupuy: "Es muss vorher eine Weisung oder Verwarnung erfolgt sein. Und nur wenn diese ignoriert wird, und festgestellt werden kann, dass die betrieblichen Interessen schwerer wiegen als das persönliche Recht des Mitarbeiters auf das gewünschte Outfit, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar."

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