Kein Erfolg für Johnny Depps Einspruch gegen gerichtliche Niederlage

Kein Erfolg für Johnny Depps Einspruch gegen gerichtliche Niederlage
Der Richter sieht in der Begründung des Einspruchs keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg.

Der Londoner High Court hat den Einspruch des Hollywood-Stars Johnny Depp gegen seine Niederlage im Streit mit der Boulevardzeitung Sun abgelehnt. "Ich sehe in der Begründung des Einspruchs keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg", sagte der zuständige Richter am Mittwoch den Berichten britischer Medien zufolge. Bis zum 7. Dezember kann Depp jedoch noch einen weiteren Versuch beim Berufungsgericht machen.

Der 57 Jahre alte Schauspieler solle außerdem bereits eine erste Summe von 628.000 Pfund (529.287,82 Euro) an Rechtskosten an die Sun zahlen, hieß es vom Gericht.

Depp hatte gegen den Verlag wegen eines Artikels geklagt, in dem behauptet wurde, er habe seine Ex-Frau Amber Heard (34) körperlich misshandelt. Der High Court in London hatte die Klage Depps gegen die Sun Anfang November jedoch abgewiesen. Die Mehrheit der in der Zeitung erwähnten Vorwürfe habe sich als wahr erwiesen, schrieben die Richter in ihrem Urteil. Depps Anwältin hatte nach dem Urteil kritisiert, das Gericht habe sich ausschließlich auf die Aussagen von Depps Ex-Frau Amber Heard verlassen und Gegenbeweise von Polizei, Medizinern und anderen Zeugen ignoriert.

Der Promi-Prozess hatte im Sommer weltweite Aufmerksamkeit erregt. Wochenlang zeichneten Depp ("Fluch der Karibik") und seine 23 Jahre jüngere Ex-Ehefrau ("Zombieland") das Bild einer zutiefst zerstörerischen Beziehung.

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