Heard soll Vergewaltigungsgeschichte von Assistentin als eigene ausgegeben haben

Heard soll Vergewaltigungsgeschichte von Assistentin als eigene ausgegeben haben
Schwere Vorwürfe gegen Johnny Depps Exfrau Amber Heard.

Schwere Vorwürfe einer ehemaligen Angestellten im Prozess um Gewaltvorwürfe gegen Hollywood-Star Johnny Depp kratzen an der Glaubwürdigkeit von dessen Ex-Frau Amber Heard. Heards persönliche Assistentin Kate James warf der Schauspielerin am Mittwoch vor, eine von ihr durchlittene Vergewaltigung als ihre eigene ausgegeben zu haben.

Heard soll Vergewaltigungsgeschichte von Assistentin als eigene ausgegeben haben

Sie habe Heard einmal in einem Gespräch ihr schreckliches Erlebnis anvertraut, berichtete James, die 2012 bis 2015 für die Schauspielerin arbeitete, per Videoschaltung dem Londoner Gericht. Später habe Heard diese Geschichte "gestohlen" und zu ihrem eigenen "Nutzen" in ihre eigene umgewandelt, sagte James. Dass Heard dies gewagt habe, habe sie "natürlich sehr bestürzt und empört", fügte sie hinzu.

Heard vs Depp vs Verlag: Prozess in vollem Gange

Das Gericht behandelt derzeit eine Verleumdungsklage Depps gegen die britische Zeitung The Sun und ihren Verlag NGN. Depp hatte die Zeitung wegen eines Artikels verklagt, in dem Chefredakteur Dan Wootton den Hollywoodstar als "Ehefrauen-Schläger" (wife beater) bezeichnet hatte. Der Artikel bezieht sich auf eine Reihe von Heards Aussagen zu Depps mutmaßlich gewalttätigem Verhalten.

Heard soll Vergewaltigungsgeschichte von Assistentin als eigene ausgegeben haben

Heard hatte Depp vorgeworfen, mehrfach gewalttätig gegen sie geworden zu sein. Der "Fluch der Karibik"-Star beschuldigt hingegen seine 34-jährige Ex-Frau, der "aggressive Teil" in ihrer konfliktreichen Beziehung gewesen zu sein. In den USA hat Depp ein separates Diffamierungsverfahren gegen seine Ex-Frau angestrengt.

Depp und Heard hatten sich 2011 bei den Dreharbeiten zum Film "The Rum Diary" kennengelernt. Das Paar heiratete im Februar 2015 und ließ sich zwei Jahre später wieder scheiden.

Kommentare