Britney Spears begehrt gegen Vater auf: Wie der Popstar versucht, sich neu zu erfinden

Britney Spears begehrt gegen Vater auf: Wie der Popstar versucht, sich neu zu erfinden
Erst im August wurde bekannt, dass die US-Sängerin Vater Jamie Spears nicht mehr als rechtlichen Vormund haben möchte.

Der Rechtsstreit von Britney Spears gegen ihren Vater Jamie Spears geht in die nächste Runde. Der US-Popstar will seinen Vater ohnehin nicht länger als rechtlichen Vormund, wie Ende August bekannt wurde. Der Anwalt der 38-jährigen Sängerin hatte bei einem Gericht in Los Angeles einen Antrag eingereicht, um Jamie Spears dauerhaft die rechtliche Betreuung zu entziehen - vorerst ohne Erfolg. Nun kommen neue Details ans Tageslicht.

Britney will nicht mehr auftreten

Wie die Plattform Entertainment Tonight unter Berufung auf Gerichsdokumente berichtet, teile Spears auch die Vision ihres Vaters bezüglich ihrer Zukunft nicht. Demnach sei in seinem Interesse, dass seine Tochter wieder als Künstlerin auftritt und ihm weiterhin die Verwaltung ihres Vermögens überlässt. Britney Spears soll zuvor den Wunsch geäußert haben, nie wieder auf der Bühne zu stehen.

Nach einer Reihe von öffentlichen Zusammenbrüchen des einstigen Teenie-Stars hatte ihr Vater 2008 die Vormundschaft für seine Tochter übernommen. Er regelte damit für sie rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Vor rund einem Jahr übernahm eine professionelle rechtliche Betreuerin die Aufgaben, weil Spears' Vater unter schweren gesundheitlichen Problemen litt. Im August ging die rechtliche Betreuung - vorübergehend bis Februar 2021 - wieder an den Vater über.

Spears' Anwalt Samuel Ingham erklärte im zuvor aber, die Sängerin sei "strikt dagegen". Sie wolle vielmehr, dass die vorübergehend bestellte Betreuerin Jodi Montgomery die Aufgabe dauerhaft übernehme. Um die finanziellen Angelegenheiten solle sich ein professioneller Treuhänder kümmern. Ingham erklärte, er erwarte, dass sich der Vater seiner Mandantin dem "aggressiv" entgegenstellen werde.

Britneys Anwalt: "Sie hat den geistigen Zustand einer Komapatientin"

Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob Britney Spears jemals wieder auftreten werden könne. Der Richter soll Britneys Anwalt laut TMZ aufgefordert haben, die 38-Jährige eine Erklärung unterschreiben zu lassen, in der sie ihre Gefühle bezüglich ihrer beruflichen Zukunft schildert. Daraufhin soll Ingham den psychischen Zustand seiner Mandantin in Spears Abwesenheit mit dem einer Komapatientin verglichen haben. Sie sei seiner Meinung nach mental nicht in der Lage, "rechtlichen Vereinbarungen zuzustimmen".

Nun muss entschieden werden, ob es in Spears' Fall für eine Entscheidung ausreichend ist, wenn ein Anwalt das Gefühlsleben der Sängerin widergibt. Es wurde ein späterer Gerichtstermin vom Richter festgelegt, bei dem erneut über das Thema verhandelt wird.

Britney Spears begeht auf

Spears scheint momentan generell bemüht zu sein, das Image der Popprinzessin abzuschütteln. So zeigt sich der einst stark sexualisierte Popstar seit Kurzem von seiner natürlichen Seite. Erst vor wenigen Tagen hatte Spears ein ungewöhnlich ungestelltes Foto von sich gepostet und erklärt: "Ich wollte euch zeigen, wie ich im Alltag wirklich aussehe." Es würde sie jedoch viel Kraft kosten, sich so zu zeigen. "Ich kann sehr unsicher werden, wenn Fotos von mir gemacht werden, auf die ich nicht vorbereitet bin", hatte Spears erklärt.

Dennoch gewährt die Musikerin ihren Fans immer öfter einen Blick hinter die Fassade. So erklärt Spears ihren Followern unter anderem, in der Schule nicht etwa Cheerleaderin gewesen zu sein, sondern Basketball gespielt zu haben.

Am 5. September hatte sie ein Instagram-Video von sich mit den Worten kommentiert: "Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich ohne jede Menge Make-up rausgegangen."

Mit Hits wie "... Baby One More Time", "Oops! ... I Did It Again" und "Toxic" war Britney Spears Anfang der 2000er Jahre die bestbezahlte Sängerin der Welt. Danach häuften sich bei ihr berufliche und private Rückschläge. Wegen psychischer Probleme wurde die Mutter zweier Söhne 2008 vorübergehend in ein Krankenhaus zwangseingewiesen.

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