Selbst die weltbesten Golfer dürfen sich in Augusta keine Sonderbehandlung bei Verstößen erwarten. Der Amerikaner Frank Stranahan galt 1948 als Mitfavorit auf den Sieg, nachdem er im Jahr zuvor Zweiter geworden war. Sein Können durfte er erst gar nicht unter Beweis stellen. Er wurde ausgeschlossen, weil er im Training an einer Spielbahn einen zweiten Ball geschlagen hatte.
Die aktuellen Profis Ian Poulter und Graeme McDowell wurden immerhin nur abgemahnt, weil sie ein Handyvideo aus den heiligen Garderoben auf Social Media veröffentlicht hatten.
Auf das Einhalten der Etikette in den offiziellen Räumlichkeiten wird penibel geachtet. Für persönliche Vorlieben ist kaum Platz. Rickie Fowler, Masters-Zweiter 2018, durfte die Pressekonferenz nicht beginnen, weil er – wie oft üblich – seine Baseballkappe verkehrt herum trug. Auch er fügte sich.
Einen Sonderstatus genießen ehemalige Masters-Sieger. Sie verfügen bei dem Einladungsturnier über eine lebenslange Spielberechtigung. Doch man sollte mit der Weltelite halbwegs mithalten können. Doug Ford, Sieger von 1957, kassierte auch noch 2001 das Startgeld, hatte aber drei Jahrzehnte lang stets deutlich den Cut verpasst. Die Augusta-Verantwortlichen führten daraufhin für einige Zeit eine Altersgrenze (65 Jahre) ein und legen mittlerweile in die Jahre gekommenen Siegern nahe, von der Starterlaubnis nicht mehr Gebrauch zu machen.
Auch Zuschauern und Medienvertretern drohen beim ersten Major-Turnier des Jahres bei Verstößen zum Teil harte Strafen. Curt Sampson wurde lebenslang die Akkreditierung entzogen, weil er ein nicht offiziell autorisiertes Buch über Augusta und das Masters veröffentlicht hatte. TV-Kommentator Gary McCord hatte wiederum bei CBS Sendepause, nachdem er beim erzkonservativen Turnier die glatten Grüns mit dem Unterleib nach einer Bikini-Waxing-Behandlung verglichen hatte.
Sogar der Sand in den Bunkern von Augusta ist heilig. Ein Zuschauer wollte im Jahr 2012 ein bisschen davon in einem Bierbecher heimschmuggeln. Doch die Sicherheitskräfte behielten den Überblick. Das folgende Gerichtsverfahren sollte den Souvenirjäger rund 20.000 Dollar kosten – obendrauf gab’s ein lebenslanges Betretungsverbot der Anlage.
Gleiches gilt für eine Familie, die das seltene Glück hatte, Eintrittskarten zu ergattern, diese aber auf dem Schwarzmarkt versilbern wollte. Das Vorhaben flog auf. Die Folge war eine Entschädigungszahlung an die Gemeinde in der Höhe von 275.000 Dollar, der Hauptdrahtzieher musste für 28 Monate ins Gefängnis.
Kommentare