Kein Vergleich zwischen Jukic und OSV

APA11423818 - 12022013 - WIEN - ÖSTERREICH: Prozess -" 1. Verhandlungstermin Dinko Jukic - OSV" am Dienstag, 12 Februar 2013. Im Bild: Dinko Jukic und sein Rechtsanwalt Thomas Krankl (l.) vor Beginn der Verhandlung. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Im Prozess Jukic-OSV kommt es schon nach dem Auftakt zu einem Urteil.

Im Gerichtsstreit zwischen Österreichs Schwimm-Verband (OSV) und Dinko Jukic wegen dessen Sperre ergeht schon nach dem am Dienstag absolvierten ersten Gerichtstermin ein Urteil. Vergleichsbemühungen blieben in der knapp eineinhalbstündigen Sitzung am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ergebnislos, Kläger Jukic war gegen eine weitere Verhandlungsrunde. Richterin Margit Löschl wird daher ihr Urteil fällen, es wird schriftlich zugestellt.

Während auf Klägerseite neben Anwalt Thomas Krankl eben auch Jukic bei der Verhandlung anwesend war, kam auf OSV-Seite nur Anwalt Anton Ehm. Der von Jukic geforderte bedingte Vergleich kam letztlich nicht zustande, da Ehm vom OSV kein Pouvoir bzw. keine Vollmacht dazu hatte. OSV-Präsident Christian Meidlinger befindet sich laut Ehm derzeit auf einer Urlaubsreise, es war als Vertretung aber auch keiner der drei OSV-Vizepräsidenten erschienen.

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