Schriftliches Urteil zu Jukic veröffentlicht

Schriftliches Urteil zu Jukic veröffentlicht
Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) hat am Donnerstag die schriftliche Begründung für ihren aufsehenerregenden Freispruch von Schwimmer Dinko Jukic veröffentlicht.

Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) hat am Donnerstag die schriftliche Begründung für ihren aufsehenerregenden Freispruch von Schwimmer Dinko Jukic veröffentlicht. Jukic wurde am Montag trotz zweier Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen - er hatte die im Zuge einer Trainingskontrolle vorgesehene Urin- und Blutproben nicht abgegeben - nicht gesperrt.

Wie die Rechtskommission am Donnerstag schriftlich ausführte, sei gegen Jukic trotz Verschuldens keine Sanktion dafür auszusprechen, dass er innerhalb des von ihm angegebenen Zeitfensters nicht für eine Trainingskontrolle zur Verfügung gestanden ist. Erst beim dritten derartigen Verstoß binnen 18 Monaten sei eine Strafe zu verhängen. Für das zweite Vergehen, dem Nicht-Mitwirken ohne zwingenden Grund an einer ordnungsgemäß angekündigten Kontrolle, sei "mangels Verschulden" keine Sperre erfolgt.

Zwischen Jukic und dem Kontrollor war es am 24. Mai im Wiener Stadionbad zu Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf und den Zeitpunkt der Blut- und Urinabgabe im Zuge des Trainings gekommen. Der Kontrollor habe mangels eindeutiger Regelungen für derartige Fallkonstellationen zwar eine vertretbare Auslegung gewählt, diese sei jedoch von der Rechtskommission bei der Beurteilung des Sachverhaltes nicht geteilt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Laut Begründung der Rechtskommission hätte Jukic den Urintest nach dem Training, den Bluttest aber sofort absolvieren müssen. Es sei aber nicht sicher, ob Jukic das auch wusste. "Im Zweifel ist mangels eindeutig nachgewiesenen Verschuldens keine Sanktion auszusprechen", heißt es in der Entscheidung. Die von Jukic ursprünglich ebenfalls ins Treffen geführten Hygiene-Bedenken wurden hingegen nicht geteilt. Auch ein angekündigtes Hygiene-Gutachten sei von Jukic nie vorgelegt worden.

Nicht nur die Rechtskommission, sondern auch die NADA selbst meldete sich am Donnerstag in Person von Geschäftsführer Andreas Schwab zu Wort. Schwab betonte, es sei festzuhalten, dass die Rechtskommission ein von der NADA unabhängiges Experten-Gremium sei. Zum Urteil hielt Schwab fest, dass die NADA Austria und das an dieser Kontrolle beteiligte Team alle Vorschriften und Bestimmungen eingehalten hätten. Es gebe allerdings sowohl von im Welt-Anti-Doping-Code, als auch das Anti-Doping Bundesgesetz keine klare Richtlinie für diesen Präzedenz-Fall.

Leichtathletik-Trainer Wilhelm Lilge sprach angesichts des Freispruchs von einem "Schlag ins Gesicht aller Sportler, die sich tagtäglich ehrlich im Training abrackern, um ihre Ziele zu erreichen". Marathonläuferin Andrea Mayr kritisierte in einem Offenen Brief "mit Entrüstung" die ihrer Meinung nach absurde Rechtsprechung.

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