Optisch durchaus beeindruckend, allerdings sorgte der Rauch dafür, dass die VAR-Kameras schlechte Sicht hatten.
Die (zu) lange Spielunterbrechung wurde als zweiter „schwerwiegender Vorfall“ gewertet. Ursprünglich waren minus drei Punkte auf Bewährung die Strafe.
Nach Protest von Rapid wurde auf einen Minuspunkt auf Bewährung reduziert.
Zum dritten „schwerwiegenden Vorfall“ kam es nach dem 3:0-Sieg im Derby am 25. Februar.
Lange nach Spielende war eine Leuchtrakete aus dem Austria-Sektor Richtung Familientribüne abgeschossen worden (in der Austria-Strafkartei der erste „schwerwiegende Vorfall“). Als „Rache“ stürmte eine Gruppe aus dem Block West Richtung Gästesektor. Pyrotechnik wurde Richtung Austrianer gefeuert und vom Sicherheitszaun abgefangen.
Die Polizei schritt schnell ein.
Der Strafsenat verurteilte – unabhängig von den restlichen Strafen für die später entglittene Siegesfeier – Rapid für „Verletzung der Sicherheit bei Spielen, missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik und diskriminierende Fan-Sprechchöre“.
Das schwerwiegendste Vergehen betraf jenen Fan, der aufs Feld gelaufen war und Pyrotechnik warf.
Aus einem Punkt minus auf Bewährung wird eine unbedingte Strafe. Zusätzlich wird für die neue Saison ein weiterer Zähler abgezogen. (Zusätzlich gab es Geldstrafen).
Der Einspruch von Rapid wurde in zweiter Instanz bereits abgelehnt. Jetzt geht der Fall in die letzte Instanz, zum Ständig Neutralen Schiedsgericht.
Laut KURIER-Informationen muss die Bundesliga als beklagte Partei bis Freitag ihre Stellungnahme übermitteln. Danach wird das Ständig Neutrale Schiedsgericht urteilen, anberaumt ist die Entscheidung für Anfang Juli.
Schiedsgericht könnte Strafe für Rapid reduzieren
Eine Verwandlung der gesamten Sanktionierung zurück in eine Strafe auf Bewährung gilt als unwahrscheinlich. Die Rapid-Juristen argumentieren aber, dass das vom Schiedsgericht „objektiv unbillige Strafen nach billigem Ermessen herabgesetzt oder ganz erlassen“ werden können.
Also, dass die Verwandlung der ursprünglichen Strafe auf Bewährung zu tatsächlich minus einem Punkt ab Saisonbeginn ausreicht.
Im Unterschied dazu darf das Schiedsgericht in Lizenzfragen nur Verfahrensfehler beurteilen, also keine Strafen reduzieren.
Jauk will und bekommt Ende für Punkteabzug wegen Fans
Übrigens: Eine späte Rettung für Rapid ist nicht mehr möglich.
Auch wenn der Sturm-Präsident für eine neuerliche Änderung des Strafenkatalogs votiert(e). Christian Jauk hatte im KURIER-Interview am 30. April den Punkteabzug als „völlig ungeeignete“ Sanktionsmöglichkeit kritisiert.
Jauk ist auch Liga-Aufsichtsrat und meint: „Die Tribüne darf keine Meisterschaft entscheiden.“
Und tatsächlich hat die Mehrheit der Vereine ihren ursprünglichen Beschluss für Punktestrafen bei Fan-Vergehen gekippt.
Montagabend wurde laut Bundesliga beschlossen, "dass beim ersten schwerwiegenden Vorfall eine Geldstrafe verhängt wird. Zusatzsanktionen bei weiteren schwerwiegenden Vorfällen sollen dann ausgesprochen werden, wenn die Höchstgrenze für Geldstrafen (150.000 Euro) bei vorangegangenen schwerwiegenden Vorfällen bereits ausgereizt wurde."
Ab Sommer: Geisterspiele statt Punktabzug
Der Punkteabzug wie in der Causa Rapid wird eine einmalige Sanktion bleiben: "Zukünftig wird von einem Punkteabzug als schwerwiegender sportliche Konsequenz für Fanfehlverhalten abgesehen. Stattdessen wird im Falle von wiederholten schwerwiegenden Vorfällen im Sinne einer zielgerichteteren Sanktion zu Sektorensperren oder in letzter Konsequenz zu Geisterspielen gegriffen."
Allerdings: Die Rapid-Strafe kann nicht rückwirkend aufgehoben werden.
Kommentare