Hammer-Urteil: Schiedsgericht hebt Minuspunkte für Rapid wieder auf

Polizei vor dem Austria-Fanblock beim Derby
Die beiden Minuspunkte in der kommenden Saison für Rapid werden gestrichen. Das Schiedsgericht hebt als letzte Instanz das Urteil des Strafsenats wieder auf.

Rapid startet doch ohne Minuspunkte in die kommende Saison.

Zu diesem Urteil kam das Ständig Neutrale Schiedsgericht als letzte Instanz nach über drei Stunden Verhandlung.

Konkret heißt es:

  • Der unbedingt ausgesprochene Abzug in der Höhe von zwei Punkten für die Saison 24/25 wird aufgehoben. Der SK Rapid startet damit ohne Minuspunkte in die kommende Saison.
  • Ein Punkt Abzug bleibt bedingt bestehen und kann bei erneutem Fehlverhalten widerrufen werden.

Gegen die ausgesprochenen Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 190.000 Euro (80.000 Euro / 50.000 Euro / 60.000 Euro – davon 20.000 Euro bedingt) für die insgesamt drei Vorfälle ist der SK Rapid nicht vorgegangen. Diese bleiben damit ebenso bestehen.

Dieses Urteil darf auch als Niederlage für den Strafsenat gesehen werden, der die Causa ganz anders beurteilt hatte.

Initiative von Jauk hatte Erfolg 

Vor der Verhandlung galt eine Verwandlung der gesamten Sanktionierung zurück in eine Strafe auf Bewährung noch als unwahrscheinlich. Die Rapid-Juristen argumentierten, dass vom Schiedsgericht „objektiv unbillige Strafen nach billigem Ermessen herabgesetzt oder ganz erlassen“ werden können.

Parallel dazu hatte Sturm-Präsident Christian Jauk für eine neuerliche Änderung des Strafenkatalogs votiert. Jauk hatte im KURIER-Interview am 30. April den Punkteabzug als „völlig ungeeignete“ Sanktionsmöglichkeit kritisiert.

Der Steirer ist auch Liga-Aufsichtsrat und meint: „Die Tribüne darf keine Meisterschaft entscheiden.“

Tatsächlich hat die Mehrheit der Vereine ihren ursprünglichen Beschluss für Punktestrafen bei Fan-Vergehen gekippt.

Am 12. Juni wurde von der Bundesliga beschlossen, "dass beim ersten schwerwiegenden Vorfall eine Geldstrafe verhängt wird. Zusatzsanktionen bei weiteren schwerwiegenden Vorfällen sollen dann ausgesprochen werden, wenn die Höchstgrenze für Geldstrafen (150.000 Euro) bei vorangegangenen schwerwiegenden Vorfällen bereits ausgereizt wurde."

Ab Sommer: Geisterspiele statt Punktabzug 

Der Punkteabzug wie in der Causa Rapid wird eine einmalige Sanktion bleiben: "Zukünftig wird von einem Punkteabzug als schwerwiegender sportliche Konsequenz für Fanfehlverhalten abgesehen. Stattdessen wird im Falle von wiederholten schwerwiegenden Vorfällen im Sinne einer zielgerichteteren Sanktion zu Sektorensperren oder in letzter Konsequenz zu Geisterspielen gegriffen."

Allerdings: Die Rapid-Strafe kann nicht rückwirkend aufgehoben werden.

Die Vorgeschichte reichte bis in den März 2023 zurück. Damals hatte die Austria ein Heim-Derby 2:0 gewonnen. Während des Spiels wurde ein Böller aus dem Rapid-Sektor geworfen und ein Klub-Mitarbeiter der Hütteldorfer verletzt.

Von Rapid gab es dafür ein Hausverbot, die Bundesliga notierte in Bezug auf den neuen Strafenkatalog einen ersten „schwerwiegenden Vorfall“.

Dann, beim 1:1 gegen Sturm im September 2023 wurde das 35-Jahr-Jubiläum der „Ultras“ über 90 Minuten lang zelebriert.

Optisch war das beeindruckend, allerdings sorgte der Rauch dafür, dass die VAR-Kameras schlechte Sicht hatten.

Hammer-Urteil: Schiedsgericht hebt Minuspunkte für Rapid wieder auf

Die (zu) lange Spielunterbrechung wurde als zweiter „schwerwiegender Vorfall“ gewertet. Ursprünglich lautete die Strafe: minus drei Punkte auf Bewährung.

Nach einem Protest von Rapid wurde auf einen Minuspunkt auf Bewährung reduziert.

Zum dritten „schwerwiegenden Vorfall“ kam es nach dem 3:0-Sieg im Derby am 25. Februar.

Punkteabzug für Rapid nach dem 3:0 im Derby  

Bereits länger nach Spielende war eine Leuchtrakete aus dem Austria-Sektor Richtung Familientribüne abgeschossen worden (in der Austria-Strafkartei ist das der erste „schwerwiegende Vorfall“). Als „Rache“ stürmte eine Gruppe aus dem Block West Richtung Gästesektor. Es wurde Pyrotechnik Richtung Austrianer gefeuert und vom Sicherheitszaun abgefangen. Die Polizei schritt schnell ein.

Der Strafsenat verurteilte – unabhängig von den restlichen Strafen für die später entglittene Siegesfeier der Hütteldorfer – Rapid für „Verletzung der Sicherheit bei Spielen, missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik und diskriminierende Fan-Sprechchöre“.

Das schwerwiegendste Vergehen betraf jenen Fan, der aufs Feld gelaufen war und Pyrotechnik warf.

Aus einem Punkt minus auf Bewährung wird eine unbedingte Strafe. Zusätzlich sollte für die neue Saison ein weiterer Zähler abgezogen werden. (Außerdem gab es Geldstrafen).

Der Einspruch von Rapid wurde in zweiter Instanz noch abgelehnt. Die letzte Instanz, das Ständig Neutrale Schiedsgericht, tagte schließlich am Dienstag.

Zum Urteil heißt es aus Hütteldorf: „Es ist für uns als Verein generell, aber ganz besonders für die Trainer und Mannschaft sehr wichtig, dass wir nun die Gewissheit haben, mit dem gleichen Punktestand in die Meisterschaft zu starten wie alle anderen Klubs. Für den Einsatz in dieser Causa möchte ich ganz besonders unserem Juristen-Team mit Bernhard Kotynski, Christian Podoschek und Nikolaus Rosenauer danken“, so Präsident Alexander Wrabetz.

Fix ist: Künftig kann es für ähnliche Vergehen keine Punktabzüge mehr geben.

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