E-Scooter im Urlaub: Fünf Tipps, wie Sie Strafen vermeiden

E-Scooter im Urlaub: Fünf Tipps, wie Sie Strafen vermeiden
Welche Regeln gelten für E-Tretroller im nahen Ausland? Kommt die Haushaltsversicherung für Schäden auf? Empfehlungen für Städtereisende.

Sie liegen im Trend und gehören mittlerweile zum Stadtbild vieler europäischen Metropolen: E-Scooter. Kein Wunder, sind sie doch platzsparender als E-Bikes und man kommt schneller voran als zu Fuß. Vor allem Touristen setzen auf E-Tretroller, um rasch von einer Sehenswürdigkeit zur anderen zu kommen. Wer bei seinem nächsten Citytrip auf einem dieser Miniflitzer abfährt, sollte daher wesentliche Empfehlungen einhalten, um Unfälle und Strafen zu vermeiden.

1. Auf die Ausstattung achten

E-Scooter müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über Vorder- und Rücklicht verfügen. Der ÖAMTC rät zudem zur eigenen Sicherheit stets einen Helm zu tragen.

2. Fahrradwege benutzen

Grundsätzlich ist es in Österreich verboten, mit den E-Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen zu fahren (behördliche Ausnahmen möglich). Im Zuge der 31. StVO-Novelle sollen Elektro-Tretroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h rechtlich Fahrrädern gleichgestellt werden. Kurz gesagt: Fahrradwege sind die erste Wahl.

StVO Novelle 31

3. Don't drink and drive

In Österreich gilt ein Alkolimit von 0,8 Promille für E-Scooter-Fahrer.

4. Bei der Haushaltsversicherung erkundigen

Der ÖAMTC rät, in den Versicherungsbedingungen nachzusehen, ob kein Ausschluss für E-Scooter besteht. "Sofern der Tretroller nicht als Kraftfahrzeug gilt, also solange die maximale Leistung unter 600 Watt liegt, sollten die Geräte in der Versicherung inkludiert sein", sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner. "Außerdem ist es ratsam, die Höhe der Deckungssumme zu prüfen." Generell gilt für Städtereisende: "Für die Reise ins Ausland empfiehlt es sich, eine Kopie der entsprechenden Versicherungs-Passage sowie die Versicherungsdaten mitzunehmen – das sollte auch für die gemieteten Roller ausreichend sein", sagt die Expertin.

4. Auf landestypische Regeln an

Die Vorschriften in den Ländern Europas unterscheiden sich teils stark. "Wer die E-Tretroller als Tourist im Ausland nutzt, sollte sich vorab unbedingt über die örtlichen Vorschriften informieren", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Zudem gebe es in vielen Ländern Europas keine speziellen Regeln für Lenker von E-Scootern. In Tschechien sind sie Fahrrädern gleichgestellt,  in Slowenien und der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie für E-Biker", so Pronebner. "Fahrradwege dürfen allerdings in allen befragten Ländern von E-Tretroller-Lenkern benutzt werden." In den Niederlanden und der Schweiz müssen die Lenker der E-Roller mindestens 16 Jahre alt sein. Mit der Ausnahme Portugals besteht in keinem der befragten Länder Helmpflicht für Erwachsene.

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