Zentrale Kompetenzstelle soll künftig Nostrifizierung erleichtern

Nostrifizierung erleichtern
Eine zentrale Kompetenzstelle soll künftig die Verfahren bei Nostrifizierungen vereinfachen und beschleunigen.

Unter anderem sollen sowohl die ausländischen Akademiker beraten als auch die heimischen Hochschulen etwa bei der Überprüfung von Dokumenten unterstützt werden, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) nach einem Reformdialog mit Vertretern von Wirtschaft, Hochschulen und Ministerien. Als Erstes soll aufgrund des Personalbedarfs der Pflegebereich angegangen werden.

Studienabschlüsse gleichgestellt

Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen gleichgestellt. Damit darf etwa ein akademischer Grad geführt oder ein bestimmter Beruf wie etwa Anwalt, Ärztin oder in der Gesundheits- und Krankenpflege ausgeübt werden. Für das Nostrifizierungsverfahren sind jene Hochschulen zuständig, die ein entsprechendes Studium selbst anbieten. Grund dafür ist, dass man davon ausgeht, dass diese am besten wissen, wann ein entsprechender Abschluss auch tatsächlich gleichwertig ist. Derzeit gibt es jährlich im Schnitt insgesamt rund 500 Anträge. Eine Rolle spielt die Nostrifizierung vor allem für Personen aus Drittstaaten. Für EU-Bürger ist der Zugang zu reglementierten Berufen etwa durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie einfacher geregelt.

"Die Nostrifizierung in der jetzigen Form muss abgeschafft werden", meinte Polaschek nach dem Gesprächen Mittwochnachmittag. Das Verfahren solle einfacher und transparenter werden. Derzeit müssten sowohl die Hochschulen als auch die Nostrifizierungswerber zu viel Zeit und Ressourcen aufwenden. Diskutiert worden sei beim Dialog etwa eine Novellierung des Studienrechts - künftig würde dann nicht mehr jedes Studium eins zu eins verglichen werden, sondern Qualifikationen auf einem bestimmten Niveau festgestellt werden.

Ebenfalls möglich wäre es, das derzeit erleichterte Verfahren für EU-Bürger auf Drittstaaten umzulegen, meinte Polaschek. Auch die Zentralisierung des Verfahrens bei einer Stelle sei denkbar - so könnte etwa im Pflegebereich eine Fachhochschule für die Prüfung von Anträgen aus einer bestimmten Staatengruppe zuständig werden, um so Know-How aufzubauen und eine andere für Anträge aus einer anderen Staatengruppe.

Die zentrale Kompetenzstelle soll unverzüglich eingerichtet werden, erste Beratungen sollen schon im Wintersemester durchgeführt werden, meinte Polaschek. So könnten die Nostrifizierungswerber schon einmal an die "richtigen" Hochschulen geleitet werden - vielfach wüssten diese gar nicht, wo "ihr" Studium angeboten wird.

Für Julian Hadschieff, CEO der Humanocare Group, ist die Reform der Nostrifizierung eine "ergänzende, aber wichtige Maßnahme". Österreich werde den Personalbedarf in der Pflege nicht aus den eigenen Geburtenzahlen stemmen können. Auch er meinte, dass man weg müsse von der "Eins-zu-eins"-Überprüfung der Studieninhalte der einzelnen Hochschulen und hin zu einer Kompetenzorientierung - gleichzeitig müsse aber gesichert sein, dass die Qualität der Ausbildungen übereinstimme.

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