Zadić-Dissertation: Plagiatsgutachten bereits heute an Uni Wien übergeben

Zadić-Dissertation: Plagiatsgutachten bereits heute an Uni Wien übergeben
Heute, Dienstag, geht das 44-seitige Gutachten an die Uni Wien. Bis Mitte März will die Uni Wien entscheiden, ob ein Plagiatsverfahren gegen Justizministerin Alma Zadić eingeleitet wird.

Am Montag wurde ein anonymes Gutachten vom Online-Medium Exxpress veröffentlicht, welches gleich 73 Plagiatsstellen in der Dissertation von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gefunden haben will.

Das Gutachten stammt von österreichischen Wissenschaftlern, die anonym bleiben wollen – das Online-Medium Exxpress hat laut eigener Darstellung den deutschen Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder um eine Prüfung dieses Gutachtens gebeten.  

Dieses Gutachten hat nun erste Folgen. Die Uni Wien will über die Einleitung eines Plagiatsverfahrens gegen Justizministerin Alma Zadić entscheiden. Voraussetzung sei aber, dass dieses auch übermittelt wird.

Drei Wochen am Gutachten gearbeitet

Exxpress kündigt nun an, dass alle 44 Seiten mit sämtlichen Details an die Uni Wien bereits am Dienstag am Vormittag übergeben werden. Drei Wochen hätten die Wissenschaftler an dem Gutachten gearbeitet, sich dafür auch sämtliche benötigte Sekundärliteratur besorgt.  

Jeder der vier Wissenschaftler hat dann jeweils 50 Seiten der Dissertation von Zadić nach Plagiaten durchforstet. Von den drei wissenschaftlichen Schlussfolgerungen in der Dissertation sollen gleich zwei plagiiert sein. 

Im Büro von Zadić  wies man den im Raum stehenden Vorwurf erneut zurück: Die Arbeit entspreche international anerkannten juristischen Standards.

"Nicht mehr tragbar“

Ein Plagiat liegt dann vor, wenn "Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden", heißt es im Universitätsgesetz. Dies umfasse "insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers". Die Verfasserin bzw. der Verfasser muss außerdem mit Täuschungsabsicht handeln.

Im Gespräch mit dem KURIER erklärt Heidingsfelder, er sei "eigentlich ein Anhänger grüner Politik" – aber er sei der Meinung, "wenn man solche Verfehlungen hat als Justizministerin, ist man nicht tragbar". Und er halte diese Verfehlungen auch für so schwerwiegend, "dass der Titel (Doktorat; Anm.) aberkannt werden muss".

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