Wurden Top-Jobs verkauft? Korruptionsexperten zum U-Ausschuss
Was ist konkret strafbar und was nicht? Die Korruptionsexperten Franz Fiedler und Georg Krakow bewerten die wichtigsten Teil-Aspekte der Casinos-Affäre.
Verhökerte Glücksspiel-Lizenzen, Postenschacher, illegale Parteispenden – und jetzt auch noch die Debatte, ob ausgerechnet der Nationalratspräsident geschwindelt hat: Es gibt wahrlich einfachere Übungen, als im Ibiza-Untersuchungsausschuss den Überblick zu bewahren.
Anlässlich der Aufregung um Wolfgang Sobotka hat der KURIER die Korruptionsexperten Franz Fiedler und Georg Krakow gebeten, wichtige Teil-Aspekte des Ausschusses zu bewerten.
Postenschacher
Eine der wichtigsten Vorwürfe, die im U-Ausschuss untersucht werden, ist dieser: Die FPÖ hat einen Top-Job in den Casinos bekommen und soll im Gegenzug versprochen haben, Glücksspielgesetze zu lockern. Im Detail wird die Sache kompliziert. Denn zum einen ist bis heute offen, welche Gegenleistung die größere Koalitionspartei, die ÖVP, von dem Sidlo-Deal gehabt haben soll. Zudem ist bei dem Parteigänger, Peter Sidlo, strittig, ob er dem Job nicht gewachsen war. So hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats ausgesagt, Sidlo sei qualifiziert. Eines ist für Experte Krakow klar: „Wenn nachweislich ein Vorteil angeboten wird, um ein Amtsgeschäft zu bekommen, erfüllt das jedenfalls den Tatbestand eines Korruptionsdelikts.“ Das Korruptionsstrafrecht habe eine Besonderheit: „Der Tatbestand ist sehr früh erfüllt, nämlich bereits dann, wenn ein Vorteil versprochen oder nur angeboten wird.“
Was bedeutet das für die nun thematisierten Chat-Protokolle zwischen FPÖ- und ÖVP-Politikern bzw. der Novomatic? „Das kann man nicht anhand einzelner Nachrichten beantworten“, sagt Krakow. Es liege an der Justiz, den Kontext zu klären. „Denn es ist ein großer Unterschied, ob man Fragen sarkastisch oder todernst beantwortet.“
„Die Methode ist seit vielen Jahren die selbe: Man unterstützt nicht die Partei direkt, sondern einen Verein, der von sich aus Werbung im Wahlkampf macht oder Veranstaltungen organisiert“, sagt Fiedler. Genau das, also eine Umgehung des Parteiengesetzes bzw. der erlaubten Parteispenden, steht bei diversen Vereinen (Institut für Sicherheitspolitik, Alois-Mock-Institut, etc.) im Raum.
Verstöße dagegen sind aber nur Verwaltungsdelikte. Experte Krakow sieht noch ein anderes, grundsätzliches Problem: „Es gibt zwei Pole: Auf der einen Seite gibt es die Freiheit der Bürger, ihren politischen Willen durch Zuwendungen auszudrücken. Nicht jeder, der politisch denkt, will selbst in die Politik gehen – aber er oder sie darf jemanden unterstützen.“ Auf der anderen Seite liege der Wunsch, dass man die Politik nicht kaufen kann. „Hier auszutarieren ist schwierig“, sagt Krakow. In einem ist er sicher: „Es gibt zu viele Umgehungsmöglichkeiten für das Parteiengesetz.“
Möglicher Meineid
Muss sich Sobotka demnächst wegen Meineids verantworten? Immerhin hat er unter Wahrheitspflicht gesagt, sein Alois-Mock-Institut habe nur 14.700 Euro von der Novomatic erhalten; tatsächlich könnten die Zuwendungen höher sein. Hat Sobotka demnach ein Problem? Krakow ist zurückhaltend – und bringt ein Beispiel: „Die falsche Zeugenaussage ist als Tatbestand nicht so simpel, wie sie klingt. Wenn man bei einem Verkehrsunfall gefragt wird, welche Farbe der Mantel hat, der zu Hause hängt, ist es letztlich egal, ob man vorsätzlich falsch antwortet oder nicht – weil es für den Gegenstand des Verfahrens keine Rolle spielt.“
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